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Zweiter Band.
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Rechtspflege. Kabinettsjustiz.

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dem damals noch polnischen Thorn infolge von Roheiten, welche die Jesuitenstudentcn gegendie protestantischen Bürger verübt hatten, das Kollegium der Gesellschaft Jesu durch einenVolkshaufen zerstört worden, und deshalb 1724 die von den Jesuiten aufgehetzte polnischeRegierung einen Kriminalprozeß gegen die Stadt erhoben hatte, verwendete sich FriedrichWilhelm I. kräftig für dieselbe. Doch konnte er weder verhindern, daß der Präsident Rösnerund neun andere Bürger völlig nnschuldigerweise enthauptet wurden, vier davon nachdem ihnenvorher die Hände abgehauen worden waren, noch daß viele andere zu Leibes-, Geld- undKerkerstrafen verurteilt und den Protestanten die letzte ihnen in Thorn übrig gebliebene Kircheweggenommen wurde. Dies geschah in Polen unter August I., einem König deutschen Stammes,gegen die Glaubensgenossen seiner deutschen Unterthanen, seiner fürstlichen Vorfahren und seinereigenen Jugend. Aber nicht August der Starke von Sachsen, sondern der einheimische Adelregierte ja in Polen.

In der Rechtspflege verfuhr Friedrich Wilhelm I. mehr militärisch, als juristisch; dieKabinettsjustiz war unter ihm die Regel und traf empfindlich auch viele Unschuldige. ThätlicheBeleidigungen wurden mit mehrjährigem Gefängnis, Tötungen im Duell unnachsichtlich mitdem Tode bestraft; die im Duell Gefallenen aber wurden wie die Selbstmörder unehrlichverscharrt oder an den Galgen gehängt; jüdische Diebshehler verfielen der Auspeitschung undBrandmarküng; Wilderer wurden aufgeknüpft; Bankrottierer hatten die Schaustellung amPranger zu erleiden, wurden auch mit Staupenschlag gezüchtigt, und selbst zur Hinrichtungwurden sie verurteilt, mit der dann verbunden war, daß der Leichnam des Schuldigen aufdem Schindanger verscharrt wurde. Die Todesstrafe wurde an Adeligen durch das Schwert,an Bürgerlichen durch den Strang vollzogen. Gegen die Hexenprozesse wurde ein Verboterlassen, das freilich noch nicht von durchgreifendem Erfolge war; sonst aber dauerte die ganzefrühere Gerichtsbarbarei sogar in größerem Umfange fort; Verbrechern, die als Soldatenbrauchbar erschienen, wurde indessen oft Begnadigung zu teil.

Aus Haß gegen lange Prozesse beschränkte der König die Advokaten nicht nur in ihrerfreien Bewegung, sondern befahl sogar noch im Jahre 1739 durch ein Edikt diejenigen, welcheLeute „aufwiegelten", um in abgethanen und abgedroschenen Sachen ihm unmittelbare Ein-gaben zu machen, ohne Gnade mit einem Hunde an der Seite aufzuhängen! Richter, die einUrteil gefällt hatten, das gegen seine Überzeugung war, Prügelte er bisweilen eigenhändig durch.

Wohlthätige Anstalten hatten sich der Freigebigkeit des Königs zu erfreuen; so errichteteer im Jahre 1727 die Charits zu Berlin, die mit dreihundert Kranken ihr heilsames Werkbegann, und schenkte ihr sechs Jahre später hunderttausend Thaler. Auch für Ordnung desArmenwesens war der König besorgt und für die Förderung der Volksschule war er ebenso sehreingenommen, wie er Abneigung gegen die höhere Bildung hegte; dabei hielt er den Schulzwangebenso stramm aufrecht, wie den militärischen. In Ostpreußen stieg, während er auf dem Thronesaß, die Zahl der Gemcindeschulen von 320 auf 1160.

Angesichts der in der Zeit Friedrich Wilhelms I. an fast allen deutschen Höfen herr-schenden Sittenlosigkeit ist auch die strenge Sittlichkeit, welche er sich zur Richtschnur nahmund an seinem Hofe aufrecht erhielt, ein schöner Zug seiner Regierung. Nur ging er inpuritanischem Eifer zu weit, wenn er beinahe alle Vergnügungen der Bevölkerung verpönte.So steht dieser König als ein Markstein da zwischen den Epochen der Gewaltherrschaft alsSelbstzweck auf der einen und unumschränkter Fürstenmacht zum Zwecke der Volkswohlfahrt aufder anderen Seite: zwei Richtungen, welche sich in keinem deutschen Fürsten so auffallend be-gegneten wie in ihm, daher auch keiner seiner Zeitgenossen die Aufmerksamkeit verdient, dieihm gebührt. Der ungezügelte, nur auf sein eigenes Interesse abzielende Despotismus erstarbmit Friedrich Wilhelm I. im allgemeinen; in seinem großen Sohne trat ein anderes Prinzipfürstlicher Macht auf die Bühne der Geschichte: und die preußische Geschichte war schon damalsdie deutsche. Damit beginnt denn auch eine Periode mit unverkennbar klareren Bestrebungenund höheren Leistungen, als sie bis dahin zu Tage getreten waren.

Länger erhielt sich die an französischen Vorbildern hängende Tracht, die früh im acht-zehnten Jahrhundert herrschend geworden war. Es gab einflußreiche Personen, welche in dieser