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Zweiter Band.
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Der Wiener Kongreß. Die Restauration.

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sie zu beten, man solle sie auch „fürchten"; wer ihnen widerstrebe, sei „der Hölle verfallen".Die Unterthanen, sagt dieser Katechismus weiter, plötzlich zum krassesten Materialismus über-springend, seien schuldig, ihrem Landesherrn Steuern, Zölle und andere Auflagen zu bezahlen.Die Abgaben, heißt es dann, werden verwendet: zur Unterhaltung des „Hofstaates", zurBesoldung der Obrigkeiten, zur Bezahlung der Kriegsheere u. s. w. Von einer Verwendung fürLehranstalten, Verkehrsmittel oder sonst gemeinnützige Werke — kein Wort. Die Steuern nichtbezahlen, wird eine „Sünde" genannt. Die Unterthanen sollen über Kriegsereignisse wederurteilen noch reden, die Soldaten Mangel und schlechte Kost geduldig ertragen; den Deserteurendürfen ihre Eltern nicht Geld, Kleider oder andere Unterstützung senden, sie sind ewig verdammt.In dieser Weise geht es fort; überall ist das militärische und finanzielle Interesse des Hofesdie Hauptsache, neben der alles Übrige verschwindet.

Von größerer Bildung und genialer als Metternich, aber sittlich womöglich noch haltloserwar sein Werkzeug, Friedrich Gentz (1764—1832), der frühere Patriot und Freund derRomantiker (S. 411). In den Jahren der französischen Revolution, deren Ideen er anfangsmit Begeisterung vertrat, bis ihn die Ausartung zu ihrem Gegner werden ließ, und dann imKampfe gegen Napoleon entwickelte er als Publizist glänzenden Geist und gewaltige Kraft.Später aber diente er, obwohl er Protestant blieb, der durchaus römisch gefärbten Reaktionin Österreich, wodurch er den Adel und viele Orden erwarb. Gentz führte die Protokolle derzur Niedertretung auch der bescheidensten Bölkerfreiheit verschworenen Kongresse von Wien,Paris, Aachen, Karlsbad, Troppau, Laibach und Verona, wofür die österreichische Regierungregelmäßig seine Schulden bezahlte. Er Predigte den Völkern die Knechtschaft, von welcher er-lebte, und bekannte in Briefen, wie blasiert er sei, wie alt und schlecht er geworden.

Wie Gentz, so waren auch Karl Ludwig Haller (1768—1854) und Adam Müller(1779—1829) Freunde der Romantiker; sie gingen aber über den wandelbaren Publizisteninsofern hinaus, als sie dessen Richtung konsequent bis zum Übertritte in die römische Kirchefortsetzten. Haller, ein Enkel des berühmten Albrecht von Haller (S. 285) und wie dieserPatrizier von Bern, wurde der Staatsrechtslehrer des Systems der Restaurationsperiode durchseine schon vor derselben begonnene und später nach ihr benannte „Restauration der Staats-wissenschaft". In diesem weitschichtigen, jetzt vergessenen Werke, das sich gegen Rousseans„Gesellschaftsvertrag" richtet, lehrte er aus den Verhältnissen der Natur die unbedingte Unter-ordnung aller Menschen unter die Mächtigen, deren Machtbesitz er in mittelalterlicher Weiseals ein Privatrecht ansah, gleichviel durch welche Mittel derselbe erworben, ja sogar wenn erdurch Revolution erlangt war. Die folgerichtige Anwendung dieser Ansicht auf den Gegensatzdes Reaktionssystems ahnten weder Haller selbst, noch seine für letzteres schwärmenden Be-wunderer. Adam Heinrich Müller aus Berlin diente in Metternichs Sold als österreichischerGeneralkonsul zu Leipzig als Aufseher über die deutsche Litteratur und wurde später, zumHofrat ernannt, in der Wiener Staatskanzlei beschäftigt. Er trat im Fache der Volkswirtschaftals Gegner von Adam Smith auf und äußerte viele geniale Ansichten, steuerte aber auf alleinigeVerwaltung der geistigen Güter des Volkes durch die Geistlichkeit hin. Als Politiker verwarfer den Naturzustand im Staate ebenso entschieden, wie Haller ihn betonte; auch versuchte er dasUnmögliche, mit Hilfe der Mystik einen modernen, vom Mittelalter abgelösten Staat zu erfinden.

Während, beherrscht durch solche Einflüsse, die Regierungen der beiden deutschen Großmächteein Menschenalter lang in dem verhängnisvollen System verharrten, die herrliche Erhebung desdeutschen Volkes gegen die Eroberer mit schnödem Undanke zu belohnen und an Stelle derfremden Unterdrückung lediglich eine einheimische zu setzen, erneuerte sich in den Kleinstaaten dieKrähwinkelei der letzten Zeiten vor dem Untergänge des Reiches. Im Fürstentum Schwarzburg-Sondershaufen wurde im Jahre 1825 der Hauptmann Franz von Soden, welcher sich der amHofe mächtigen Familie von Weise mißliebig gemacht hatte, durch einen gedungenen Gegner zumDuell gezwungen und darin zum Krüppel gehauen. Das Herzogtum Nassau besaß bis zu seinerAuflösung (1866) in der Nähe der Hauptstadt Wiesbaden noch Wildzäune, „welche Privatwiesenals Wildfutterplätze inkorporierten und sogar öffentliche Wege sperrten". Nassau und Hessen-Darmstadt widersetzten sich der Aushebung der Rheinzölle (S. 307) noch bis 1866.