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z bilden, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unwan-r delbaren und geheiligten Rechte des Menschen zusammenzu-- stellen. ... In Folge dessen anerkennt und erklärt sie in^Gegenwart und unter den Auspicien des höchsten We-isen s folgende Rechte des Menschen und des Bürgers:f Art. 1. Die Menschen sind und bleiben von Geburt anfrei und gleichberechtigt.

Art. 2. Zweck einer jeden politischen Associationist die Bewahrung der natürlichen und nnverjährbaren Rechtedes Menschen. Diese Rechte sind: Die Freiheit, das Eigen-thum, die Sicherheit und der Widerstand gegen dieUnterdrückung.

Art. 3. Das Princip aller Souveränetät ruhtjwesentlich in der Nation. Keine Corporation, kein Jn-, dividuum kann eine Autorität üben, die demselben nichtausdrücklich entfließt.

Art. 4. Das Gesetz ist der Ausdruck des allge-meinen Willens. Alle Bürger haben das Recht,persönlich oder durch ihre Vertreter bei der Abfassungdesselben mitzuwirken.

Art. 5. Niemand kann wegen seiner Meinungen, selbstreligiösen, beunruhigt werben, vorausgesetzt, daß ihre Aeuße-rung die durch das Gesetz bestimmte öffentliche Ordnung^ nicht stört.

^ Art. 6. Der freie Austausch der Gedanken und Mei-nungen ist eines der kostbarsten Rechte des Menschen; jeder»Bürger kann also frei sprechen, schreiben und drucken, mit^Vorbehalt der Ahndung des Mißbrauches dieser Freiheit inden von dem Gesetze bestimmten Fällen.

Art. 7. Die Gesellschaft hat das Recht, einen jedenöffentlichen Beamten wegen seiner Amtsführung zurVerantwortung zu ziehen.

Art. 8. Die Nationalversammlung, in der Absicht, diefranzösische Constitution auf den von ihr anerkannten und er-klärten Principien zu gründen, vernichtet für ewige