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und decretirt folglich: „daß die Orden und Kongregationenbeider Geschlechter in Frankreich unterdrückt sind und bleibenwerden, ohne daß deren andere in Zukunft wiederum gegründet' werden könnten." ')

Am 18. August 1792 vollendet es sein Werk und unter-drückt, „in Anbetracht, daß ein wahrhaft freier StaatkeineCorporation duldendarf, nicht einmal diejenigen,welche, nur dem öffentlichen Unterrichte geweiht, sich umdas Vaterland wohl verdient gemacht haben, unddaß in dem Augenblicke der Unterdrückung der religiösen Kor-porationen auch alle ihnen eigenthümlichen Kostüme,deren nothwendige Wirkung die Erinnerung an sie sein würde,für immer verschwinden müßten" — alle religiösen Kor-porationen und von Weltgeistlichen gebildeten Congregationen,männliche wie weibliche, mögen ihre Mitglieder geistlichen oderweltlichen Standes sein, selbst diejenigen, welche nur demDienste in den Hospitälern und der Kranken-pflege geweiht sind, unter welchen Benennungen sie auchj immerhin existiren, mitsammt den Familiaritäten, Bruder«j schaffen und allen anderen Associationen der Frömmigkeit und^ Nächstenliebe; es erklärt außerdem für abgeschafft und ver-s boten alle geistlichen, religiösen Trachten, sowie die der Säcu-- larcongregationen beider Geschlechter."

1) Moniteur, Nr. 45.

2) Ebend.