Band 
[1. Band.]
Seite
125
JPEG-Download
 

125

den Orden der Ritter und verstanden sich dennoch aufi die Freiheit.... Der erbliche Adel war selbst bei denGalliern heimisch. Man lese nur die Commentare desJulius Cäsar. In diesem Werke kann man schon die beidem gallische» Volke durch ihren Adel berühmten Name» lesen.Der Ritterorden bestand schon bei den Galliern, wenn auchnoch nicht in dem ausgeprägten Grade wie bei den Römern,bei denen er zwischen den Patriciern und Plebejern die Ver-mittlung und den Uebergang bildete."

Ungeachtet der Beredsamkeit des Abbe Maury stellte dochein Mitglied des Adels, Herr v. Lambal, den Antrag ausUnterdrückung der Titel Herzog, Graf und anderer ähnlicher,die an die Zeit des Lehnwesens erinnerten; denn es sei diesalles nur eine nothwendige Folge der Erklärung derMenschenrechte. Herr v. Lafayette unterstützte den Au-ftrag, zu dem Hr. Carl v. Lameth einen weiteren Zusatzmachte und die Abschaffung des Titels Monseigneur, den mangewöhnlich den Bischöfen beizulegen pflegte, beantragte. LePelletier von Saint-Fargeau wollte, daß es Niemanden fürdie Zukunft gestattet sein sollte, einen anderen Namen als denZunamen der Familie zu führen, und unterzeichnete seine Mo-tion mit Michel Lepelletier, indem er von Saint-Fargeauwegließ. Endlich war Hr. v. Lanjuinais, eine sehr reli-^ giöse Persönlichkeit, über die Titel Eminenz, Hoheit, Abbö,überhaupt über die den Geistlichen gewöhnlich ertheilten Attri-bute höchlichst ungehalten.

Wie kann man diese einzig in der Geschichte dastehendeAnomalie anders erklären, außer durch die Verkehrtheit, mitt welcher seit mehr denn zwei Jahrhunderten die Söhne desAdels und der französischen Monarchie in die Schule der Re-publikaner zur Unterrichtung, Bildung und Erziehung gegebenwurden? ')

1) „Wir erkenne» keinen anderen Unterschied," sagte Hr. v. Noailks,