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Die französische Revolution erließ also durch ihre Natio-nalversammlung ein Dekret, in welchem der erbliche Adel fürimmer in Frankreich als unverträglich mit den Menschenrechtenerklärt und deßwegen abgeschafft wurde. Es ward bei Leib^und Lebensstrafe verpönt, die Titel Marquis, Chevalier, Graf,Vicomte, gnädiger Herr, Prinz, Baron, gnädige Fran, edlerHerzog oder sonst ähnliche Attribute, welche eine höhere Stel-lung verriethen, zu führen, noch irgend einer Person beizu-legen. Es ward somit durch diesen Erlaß des Nationalcon«ventes vielen Kindern und Bürgern Frankreichs fast unmöglichgemacht, ihren eigentlichen Familiennamen zu führe»; dieDiener der nun degradirten Adeligen durften weder derenFarbe noch Wappen an den Kleidungsstücken trage». DieTitel Monseigneur und Meffeigneurs durften weder einerKörperschaft, noch dem einzelnen Individuum das PrädicatExcellenz, Hoheit, Eminenz gegeben werden.
Am 6. August 1791 dekretirte die Nationalversammlung,daß alle Ritterorden oder andere, jeder Ordensschmuck, jedesäußere Zeichen, welches eine ausgezeichnete Geburt an-zeigt, in Frankreich abgeschafft seien und künftighin dergleichennicht wieder eingeführt werden dürften. Sie nahm nur denin Amerika bestehenden Cincinnatusorden von dieserMaßregel aus.
Am 27. September ward alle» öffentlichen Beamten ver-boten, die genannten Titel in öffentlichen Urkunden zu ertheilen,ferner irgend Urkunden auszufertigen, oder selbst Quittungen,Promessen und insgemein irgend ein öffentlich aufgenommenesDekret mit Unterschriften versehen zu lassen, welche dahin ab-,zwecken konnten, das Recht auf jene abgeschafften Titel zu be-weisen. Der Zuwiderhandelnde ward peinlich zu einer Geld-buße in sechsmal größerem Betrage als seine jährliche Rentewar verurtheilt.
„als den der Tugend. <sagte man vielleicht der Marquis Franklin,der Graf Washington, der Baron Fox?"