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j Am 24. Juni 1792 befahl die Nationalversammlung alsstimme der Nation, daß alle Geschlechtsregister, welche sichin den öffentlichen Archiven vorfänden, verbrannt werdensollten.

Am 13. August 1793 beschloß man, daß alle Häuser, wonoch Wappenschilde angebracht seien, zu Gunsten der Republikhingezogen werden sollten.

' Am 8. Pluviose des Jahres II. drohte man allen Notaren,Amtsschreibern und sonstigen ähnlichen Personen, welche inden Acten, seien sie Original oder Abschrift, irgend eine Be-zeichnung aufnehmen würde», welche direct oder indirect ausdas Feudalwesen oder den Adel anspiele, mit fünf JahrenEisenstrafe.

Hierauf erließ man gleichsam zum Lohne für seine Con-hesstonen gegen den Adel ein Dekret, welches ihn aller seinerGüter, seiner beweglichen wie unbeweglichen Habe zum Bestender Nation beraubte. Den Vätern und Müttern ausgewan-derter Kinder wurde der bestimmte Erlaß publicirt, für jedensich außer Landes befindlichen Sohn während der ganzenDauer des Krieges zwei Mann Soldaten zu kleiden und zuunterhalten, dann die Beraubung aller ihnen eigenthümlichenTitel und ewige Verbannung von dem französischen Gebieteund, im Falle der Uebertretung der gegen sie verhängten Aech-tung, Verhaftung und Aburtheilung durch eine Militärcvm-hnisston und Hinrichtung binnen 24 Stunden, die Zerstörungjihrer Schlösser und der sie umgebenden Befestigungen; dieUnwiderrufliche Unterdrückung des Namens Schlosses. Hier-Puf folgte die bis in das dritte Glied ausgedehnte Unfähig-keit zu allen administrativen, municipalen und richterlichenFunctionen und Aemtern; die Väter, Söhne, Bruder, Oheime,Neffen und Gattinnen der Ausgewanderten nebst den son-stigen Verwandten mußte» sämmtlich darunter leiden. Um mitdieser gehässigen, schlechten Race zu Ende zu kommen, dekre-tirte die Versammlung, daß die Aristokraten weder Ruhe