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„Die Nationalversammlung hat beschlossen und Wir
befehle» und verordnen wie folgt:
„Die Nationalversammlung, durchdrungen von dem,was die französische Nation dem Andenken des Jean JacquesRousseau schuldet, und Willens, ihm in der Person seinerWittwe ein Zeichen des Nationaldankes zu geben, verordnetwie folgt '):
„1) Es soll dem Verfasser des »Emil« und des »Con-trat social« eine Statue mit folgender Inschrift errichtetwerde»: Die freie französische Nation dem Jean JacquesRousseau. Auf dem Piedestale sollen die Worte eingegrabenwerden: Vitam impenäsrs vero.
„2) Maria Theresia LeVasseur, Wittwe des JeanJacques Rousseau, soll auf Staatskosten unterhalte» undihr zu dem Ende alljährlich aus dem Staatsschätze die Summevon zwölfhundert Franken gezahlt werden.
„Wir befehlen und verordnen allen Tribunalen, admini-strativen Körperschaften und Municipalitäten, daß sie Gegen-wärtiges in ihre Register eintragen, lesen, veröffentlichen, inihren respectiven Districten und Departements anschlagen undals Gesetz des Königreiches zur Ausführung kommen lassen.
„Kraft dessen haben Wir dieses Gegenwärtige unter-zeichnet und gegenzeichnen, sowie auch das Staatssiegel bei-setzen lassen. Gegeben zu Paris, am neunundzwanzigsten Tagedes Monats December im Jahre der Gnade Eintausendsieben-hundertundneunzig. Gez. Ludwig. (Etwas weiter unten):L. F. Duport, und mit dem Staatssiegel besiegelt."
Die Nationalversammlung läßt den König ferner an ganzEuropa amtlich schreiben, daß er der Revolution seine Zu-stimmung gebe. Wir wollen beifolgend einige Stellen aus demsonderbaren Schreiben mittheilen, welches der Minister derauswärtigen Angelegenheiten, Hr. v. Montmorin, im Na-men Ludwig's XVI. an die Gesandten und bevollmächtigten
1) Dekret der Nationalversammlung vom 21. September 1790.