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den von der Revolution selbst vollführten und unterzeichnetenActen beschäftigen.
Am 23. Oktober 1790 dekretirt die Nationalversammlung,daß die Tricolore die weiße Fahne ersetzen und die nun ab-gelegten alten Fahnen »nd Standarten vor der Fronte derTruppen verbrannt werden sollten.
Am 26. Oct. beschließt sie, daß die Knöpfe der National-garden die Aufschrift „Gesetz und König" tragen sollten.Diese Devise ward von den eigentlichen Republikanern sehr heftiggetadelt; sie sagten, man muffe „das französische Bolk"eingraben. Wie viel edler wäre doch diese Aufschrift gewesen!Der römische Stolz athmet in derselben wieder. EinNationalgardist unterzeichnete inzwischen: Soufflot, derRömer, Commandant eines Bataillons der Nationalgarde.
Am 31. Mai verabschiedet sie die Garde des Königs undzieht den Commandanten derselben wegen Mangel an Bürger-sinn vor Gericht. Kurz darauf verordnet sie, daß es nichtmehr Königsblau, sondern Nationalblau heißen dürfe;sie entfernt selbst die Lilien aus dem königlichen Wappen, ver-langt, daß jeder dem Soldatenstande angehörige Besitzer einesDiploms, da dergleichen Erlasse und Dienstbefehle mit demköniglichen Siegel versehen waren, solche unverzüglich demKriegsminister übersenden solle, der ihnen eine neue Ausfer-tigung im Namen der Republik zustellen würde. Sieentfernt alle Jnsignien des Königthums aus den Kirchen undöffentlichen Monumenten und gebietet selbst den Privatpersonen,alle dergleichen Abzeichen bei Strafe der Confiscation von ihrenMöbeln oder anderen zum täglichen Gebrauche bestimmten Uten-silien zu entfernen. Sie untersagt sogar allen Papierfabrikautenoder Eigenthümern von Papierhandlungen, Verzierungen oderFormen zu gebrauchen, welche die Lilie oder andere Attributedes Königthums an sich tragen, bei Strafe der Confiscationdes Papiers und der Instrumente. Im Falle der wiederholtenAuflage von Büchern, Kupferstichen, Landkarten verbietet sieden Druckern oder Verlegern, die Privilegien des Königs oder