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Beweise für dies Prärogativ citirte. „Alle Nationen," rufter aus, „welche die Trennung der Gewalten anerkannten,haben das Recht, Frieden zu schließen oder Krieg zu erklären,der executiven Gewalt anvertraut. Zu Rom hatte diesesKönig-Volk, auf die legislative Gewalt bis zum Wahn-sinne eifersüchtig, dem Senate die Macht anvertraut,Frieden oder Krieg zu beschließen. Es ist schlech-terdings unmöglich, den Nutzen, welchen diesesRecht in Verbindung mit der vollziehenden Ge-walt bewirkt, zu verkennen." Ueberzeugt, wie sehr esim Interesse des Vaterlandes liege, dem Könige das Recht,Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, zu erhalten, fügteer hinzu: „Nun muß aber das Vaterland der alleinige Gegen-stand unserer Liebe sein! Die Liebe zum Vaterlande schafftnicht allein Menschen, sondern sie erzeugt auch Bürger.Sie hat die Spartaner geschaffen, deren einstigesVorhandensein wir zu bezweifeln versucht sind,wenn wir sehen, wie unwürdig wir sind, sie nach-zuahmen."

Endlich erhebt Mirabeau seine Tribunenstimme und be-ruft sich zu Gunsten der Kronprärogative auf die Autoritätdes König-Volkes, des Gesetzgebers par oxoellenee.Er läßt sich die Beweisführung äußerst angelegen sein, daßeine aus siebenhundert Abgeordneten bestehende Versammlungunmöglich dazu befähigt sei, das Recht, Krieg oder Friede»zu beschließen, auszuüben, indem bei solcher Voraussetzung dieganze Verantwortlichkeit Nichts als leerer Schein sei. „JenerRömer," ruft er aus, „welcher Krieg oder Friedenin den Falten seiner Toga barg und mit deren Ent-faltung alle Geißeln des Krieges auszuschütten schien, mußtevon der Wichtigkeit seiner Sendung erfüllt sein. Hatte wohlder zahlreiche Senat, der ihn mitten in einer stürmischenund leidenschaftlichen Discusston absandte, den Schrecken, den

1) Monit. v. 22. Mai 1790.