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geistreiche Volk halle sich bei Einsetzung dieser ächt nationalenFeste nach den Regeln der Vernunft gerichtet. Dieselben warendie Beweise einer vollkommenen Civilisation, die abernur den Versammlungen eines freien Volkes erfolgreich ange-paßt werden konnten. Die Franzosen haben Recht gehabt, daßsie diese antike Institution nachahmten, sobald sie ihreursprüngliche Gleichheit wieder gewonnen hatten." ')

Das Fest ward unter freiem Himmel vor dem Altaredes Vaterlandes in Gegenwart der Behörden, der Familien-häupter und des ganzen Volkes abgehalten. Die Bewaffnungder jungen Leute, welche das sechzehnte Jahr erreicht haben,die Eintragung der ins Alter von zwanzig Jahren gekom-menen Jünglinge in die Bürgerliste, die Ausstellung des Bür-gerscheines an Jeden von ihnen, die Verleihung des Eichen-kranzes an Jene, die sich am Meisten ausgezeichnet haben,patriotische Lieder, Reden über die Moral der Bürger, Spieleund gymnastischeUebungen sind die hauptsächlichsten Cere-monien dieses Festes. Die Greise beiderlei Geschlechts nehmeneinen Ehrenplatz bei demselben ein.

Am 10. Germinal des Jahres lV (Samstag den2. April 1796) ward das Fest der Jugend mit allem mög-lichen Pompe in sämmtlichen zwölf Municipalitäten des BezirkesParis gefeiert. Einige schlechte Bürger wagten es, über dieathenienstsche Institution Witze zu machen. Sofort antwortetihnen der „Moniteur": „Wir wissen nicht, obbeidenRömerndie Institution, welche bestimmt war, den Uebergang der Jugendin das Mannes- und Bürgeralter zu bezeichnen, lächerlich erscheinendurfte; allein es ist gewiß, daß, wenn ein junger Mann das Bürger-kleid anlegte, dies die Gelegenheit zu einem großen Feste war.Der Vater gab seiner Familie und seinen Freunden aus Freudedarüber, daß sein Sohn im Stande war, der Republik zu die-nen, ein Festessen; gegen Ende des Mahles zog man dem

1) Monit. v. 17. Dentüse des I. VII.

2) Monit. v. 19. Bentüse des Z. IV.