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muß von jedem seiner Würde sich bewußten Menschen gefeiertwerden."

Der Präsident Vadier antwortet: „Bürger, der Jahres-tag des Todes des Tyrannen ist ein Schreckens- und Trauer-tag für die Tyrannen und ihre Anhänger; dieser denkwürdigeTag deutet das Erwachen der geknechteten Völker an. DieRevolutionskeule ist bereit, diese Ungeheuer zu erschlagen.Bürger, das Fest, welches Ihr zu feiern gedenkt, wird denschon zu lange niedergeschlagenen Muth der Sansculotten neubeleben, die Manen der unter den Fahnen der Tyrannei er-würgten Opfer besänftigen und das Menschengeschlecht für einevierzehn Jahrhunderte hindurch dauernde Schmachrächen. Vor der Bildsäule der Freiheit soll die letzte Stunde dergekrönten Räuber und ihrer nichtswürdigen Trabanten schlagen." ')

Um das Fest noch vollständiger zu machen, schlägt manvor, den Eid des Hasses gegen das Königthum erneuern zulassen. Im Namen der Griechen und Römer wirddieser Eid beantragt und einstimmig angenommen. „Diealten Völker," sagt das Conventsmitglied Hardy, „hattendiesen Gebrauch und sie feuerten sich gegenseitig zu diesem Hassegegen die Tyrannei an; daher die vielen Wunderthaten,die sie verrichteten, indem sie öfters und mit einmüthiger Be-wegung den Eid, Republikaner zu sein, erneuerten.

In Folge dessen erscheint am 4. Ventose des Jahres IV.ein Decret, also lautend:

„Art. I. Kein Mitglied der verfassungsmäßigen Behörden derRepublik kann künftighin die Ausübung seiner amtlichen Ver-richtungen unternehmen, ohne vorläufig den Eid des Hassesgegen das Königthum geleistet zu haben. Die Beamten, welcheihre Functionen antreten, ohne diesen Eid geleistet zu haben,sollen zur Strafe der Deportation verurtheilt werden.

1) Monit. vom 10. Floreal des Jahres IV.

2) Monit. v. 12. Nivüse des Jahres IV, sodann vom 19. Niv. desJahres III.

Gaume, Revolution. II. 6