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„Art. II. Die Richter, die den Eid des Hasses gegen dasKönigthum noch nicht geleistet, sollen ihn binnen drei Tagenvon Publication gegenwärtigen Gesetzes an ablegen. Diejenigenaber, die, ohne ihre Entlassung in genannter Frist einzureichen,bei ihrem Erlöschen diesen Eid nicht geleistet haben, sollengleichfalls mit Deportation bestraft werden." ')

Gemäß den Beschlüssen des Convents und des Direk-toriums wird das Fest des Königsmordes in Paris auf folgendeWeise gefeiert: Am 21. Januar um sieben Uhr Morgens ver-kündet eine Artilleriesalve den Jahrestag der gerechten Be-strafung des letzten Königs der Franzosen. Um neun Uhrversammeln sich sämmtliche Truppentheile der Garnison aufden Hauptplätzen. Hier erneuern alle Militärpersonen, unterden Waffen stehend, den Eid des Hasses gegen dasKönigthum. Die zu den verschiedenen Corps gehörigenArtilleriestucke verkünden durch wiederholte Salven diesen Eidder republikanischen Krieger. Hierauf stellen sich alle Truppenin den Straßen und auf dem an dem Tempel des Siegesanstoßenden Platz, der für diese Feierlichkeit auserwählt wurde,in Schlachtordnung auf. Das Froutispice ist mit militärischenTrophäen und den Natioualfarben geschmückt. Ueber dem Haupt-thore steht in großen Buchstaben folgende Inschrift zu lesen:

Am 2 . Pluviose?)

Schreckenstag für die Verräther und Eidbrüchigen.

Weiter unten:

81 cksns In Rspubligns II ss trouvsit un trultrstzui rsArsttsit los rois st gni voulüt nn inuitrs,

(Zue Is psrücks insurs su wilion <1s8 tcnirmsnts!

Voltaire, 8ruiu8.

1) Monit. ebendas. — 2) Saint-Sulpice. — 3) 21. Januar.

4) Uebertragung folgender Stelle der klassischen Tragödie „Brutus" ,von P. Poree, Lehrer Voltaire's: Ouro xatriam exemi su§o;