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„Art. X. Die bei der Ceremonie anwesende erste Magistrats-person antwortet: »Das Volk hat durch seinen Muthseine zu lang verkannten Rechte wieder erworben;es wird sie durch den Gebrauch, den es von ihnenmachen wird, auch zu bewahren wissen.«
„Die Festordner, welche während dieser Reden ihre Fascesvor der Souveränetät des Volkes senken, heben sie wiederauf und ein Chorgesang mit Musikbegleitung beschließt dieCeremonie.
„Art. XI. Hierauf kehrt der Zug in das Gemeindehauszurück. Die jungen Leute, welche die Aufschriften trugen, tragennun bei der Rückkehr das Buch der Konstitution nebst demBündel und schreiten vor den Magistraten, die vor den Greisenselbst einher gehen.
„Art. XII. Der Nachmittag soll den Wettlaufen,Ringkämpfen, Tänzen und anderen Uebungen undSpielen gewidmet werden. Am Abende sollen die Theatervon patriotischen Gesängen erschallen und nur Schauspiele,welche geeignet sind, Abscheu vor dem Royalismus und derAnarchie, den beiden ewigen Feinden der Volkssouveränetät,einzuflößen, geben." ')
Während der Ceremonie wurden Reden, in denen mandie Gottheit des Volkes, die Wohlthaten seiner Herrschaft, dieNothwendigkeit ihrer Befestigung und die durch diese neueCeremonie in allen Gemüthern erweckten heiligen Empfindungenproclamirte, gehalten. „Bürger," rief Barras aus, „welch'herrliches Schauspiel bietet die Nation an diesem großen Tage!Gerade in diesem Augenblicke sind alle ihre Kinder in ihrenbetreffenden Gemeinden versammelt; sie find vereinigt bei demAltare des Vaterlandes, vor dem Buche des Gesetzes; sie allesind von der heiligen Liebe zu ihrer Heimath und von demVerlangen, ihre Konstitution zu bewahre», durchdrungen. Um
1) Monit. v. 3. Vent. u> 28. Pluv. des Jahres VI.