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der Moral, der Civilisation, der Nächstenliebe aus, zog derunerschütterliche Quintus Nautius von 1850 dieselben Schlüsse,wie sein Namensvetter von 1799, indem er die Frage vor!den Richterstuhl des öffentlichen Gewissens zur Entscheidungbrachte. „Zwei Dogmen," sagt er, „der Paganismus und dasChristenthum, streiten sich um den moralischen Besitz desMenschen; darin aber besteht ihre Verschiedenheit, daß daserste keine so blinde Unterwerfung verlangt, als das zweite.Schreckliche Folterqualen, sowohl für den Geist als den Körper,ewige Strafe» für leichte und menschlich-verzeihliche Vergehen,sogar für lobenswürdige Entschlüsse, schützen das Christenthum.Diese Strafen schaffen um den Menschen eine Atmosphäre derSchrecken.

„Das Christenthum strebt nach dem Socialismus, demKommunismus und streift an den Pantheismus. Seine ver-steckte Konsequenz ist die Negation des Guten und Bösen.Diese verhängnißvolle Konsequenz kann aus dem Paganismusnicht gezogen werden.

„Wenn man unabhängig von diesen antisocialen Bestre-bungen in der Geschichte der berühmten Völker des Alterthumsnach dem Entstehungsprincipe der Künste und Wissenschaften,des Eigenthumsrechtes, des Bewußtseins des Guten undBösen, mit Einem Worte nach der Schöpfung der Moralforscht, so wird man auf den Polytheismus als den letztenGrund treffen.

„Forscht man aber andrerseits in der Geschichte »ach demGlauben, der zahlreichere Spaltungen, Streitigkeiten und Ge-hässigkeiten hervorgerufen, den Verlust zahlreicherer Monumenteherbeigeführt, stärker gegen die Anstrengungen des nach derWahrheit schmachtenden Menschengeistes gekämpft, mehr Ver-folgungen und Verfolger geheiligt oder freigesprochen, zahl-reichere Mittel der Zerstörung erfunden, mehr Bürgerkriegegenährt hat, so wird die Geschichte den Monotheismus unsvor Augen führen.

„Ist diese dem Geiste und Einflüsse nach so mächtige