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Ehre, die Zügel des stolzen Wagens, den wir dir anvertrauen,zu behalten, versprochen haben. Du versicherst uns, ihn nachdem Willen deines Herrn, des Volkes, führen zu wollen, dichnach der aus die Freiheit und Gleichheit begründeten Konsti-tution zu richten. Ich fordere dich im Namen der Vernunftaus, die Sprache derselben zu reden und deine Ohren an siezu gewöhnen. Wir haben die lächerlichen Titel des weilandAdels beseitigt; wir sprechen nicht mehr Monseigneur, ver-bannen wir nun auch den Gebrauch, eine» Menschen Herrnzu benennen. Die Worte Herr, mein Herr (8isur, Non-siour), seien aufgehoben und man nenne Jeden bei seinemFamiliennamen. Monsieur, welches von äominns, Herr desHauses zur Unterscheidung von dem Sklaven kommt, dieseBezeichnung lasse ich weg; denn in einem Lande, wo es keineHerren und Leibeignen gibt, ist jede Benennung, die auch nuran den Begriff derselben erinnern kann, für die Freiheit ge-fährlich. Dasselbe läßt sich auch in Betreff der Frauen be-haupten; keine darf meine Dame, Madame angeredetwerden, aus dem einfachen Grunde, weil es keine Herrinnenund Sklavinnen mehr gibt." ')

Das Princip der Souveränetät oder selbst der Gottheitdes Volkes hat noch nicht alle seine Früchte getragen. „InAthen," heißt es in dem Werke Guoroult's, „bestand diegrößte Freiheit in den religiösen Meinungen."

Dieser Artikel der athenienstscheü Staatsverfassung warddurch die unbeschränkte Freiheit der religiösen Bekenntnisse undbesonders vermittelst der Preßfreiheit in die republikanischeKonstitution übertragen. „Das Recht, seine Gedanken undseine Meinungen entweder mittelst der Presse oder aus jedeandere Weise zu äußern, sowie ferner die freie Ausübungder gottesdienstlichen Verrichtungen können nicht verbotenwerden."

1) Uere. nat. Bd. IV. S. t, 316. — 2) S. 23. - 3) Art. VII.