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Entsprechend der von den Griechen und Römern besfolgtenPraxis verstanden die Revolutionäre unter Cultusfreiheeit dieunbeschränkte Freiheit des Irrthums in religiösen Dingeen, dieunbeschränkte Freiheit, denselben öffentlich zu bekennern, dieFreiheit, den Cultus der Götter und Göttinnen des Alterrthumswiederherzustellen, die Freiheit, die katholische Religion zzu ver-unglimpfen, sie zu vernichten, zu berauben, die Freiheitt, ihreDiener und Anhänger zu guillotiniren, mit Einem Worrte dieFreiheit, jede Art von Religion, die wahre ausgenommcen, zubesitzen.
Die Preßfreiheit verlangen sie als das mächtigste Mittel,die Apotheose des Menschen zu sichern, d. h. als das wirk-samste Mittel, jede nicht von dem Menschen begründette reli-giöse und sociale Ordnung zu vernichten. „Ihr dürfft keinBedenken tragen," sagen sie, „offen und geradezu die Fweiheitder Presse auszusprechen. Die Presse hat den Despotstsmusvernichtet; sie hatte schon vorher dem Fanatismus den Todes-stoß versetzt. Der Baum der Freiheit gedeiht nur unterr demheilsamen Einfluß der Preßfreiheit." So sprechen Robespierre,Barrere und der Herzog v. La Rochefoucauld. ')
„Wollt Ihr Mißbräuche abstellen?" fährt der Abbe Sieyesfort, „die Preßfreiheit bahnt Euch den Weg dazu. Habt Ihreine gute Staatseinrichtung vonnöthen? Die Preßfreiheitdient Euch als Vorläufer. Durch sie hört die Beschränkungder Freiheit auf kleine republikanische Aggregationen auf. Sieist für die Unendlichkeit des Raumes, was die Stimme desRedners auf dem öffentlichen Platze Roms undAthens war." 2)
„Laßt," fügt Lavicomterie bei, „laßt die Preßfreiheit alleFrevelthaten beleuchten. Ja, selbst wenn die Gefahren derPreßfreiheit so wahr wären, als sie falsch sind, kann dieseinen Grund abgeben, ihren wohlthätigen Gang aufzuhalten?Allein diese Gefahren sind für die Gutgesinnten
1) Monit. v. 21. Aug. 1789. - 2) Monit. v. 20. Januar 1790.