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gar nicht vorhanden; sie bestehen nur für die Straf-fälligen. Soll man etwa das Feuer auslöschen, weil es denBlitzstrahl schleudert? Soll man das Eisen i» den Eingewei-den der Erde ruhen lassen, weil Dolche aus demselben ge-schmiedet werden? Wenn barbarische Hände sich damit bewaff-nen, so lerne doch auch, thörichter Mensch, daß das Eisendeines Pfluges aus demselben gefertigt ist." ')
Tallien wendet sich mit den Worten an die Jakobiner:„Wenn man Euch der Preßfreiheit beraubt, so gehen alle EureInstitutionen zu Grunde; die Tyrannen triumphiren und dieRevolution ist verfehlt. Also die Preßfreiheit oder den Tod!"
Die Jakobiner antworten hierauf mit folgendem Gesetzes-artikel: „Die Freiheit der Ansichten und der Presse ist unbe-schränkt wie das Denken; Jeder, der sie auf irgend eine Weisezu beschränken versucht, soll mit dem Tode bestraft werden."
Die Praxis stimmt mit dieser Sprache nichts weniger alsüberein. Die revolutionäre Freiheit bestand ihrem Wesen nachin demRechte, Alles, dieWahrheit ausgenommen,sagen, Alles, mit Ausnahme des Guten, thun zudürfen.
„Bei den Römern," heißt es in dem Buche des BürgersGueroult weiter, „war der Senat der permanente Staats-rath." 4)
Athen hatte seinen Senat, den Areopag. Somit mußteauch die französische Republik den ihrigen erhalten. DieserSenat führte hinter einander die Benennungen constitui-rende Versammlung, gesetzgebende Versammlung,Konvent. Der Sprache der demokratischen Regierung ge-mäß, wo alle Gewalten vermittelst der Wahl vom Volke aus-gehen, wird dieser Senat als das durch seine Mandataren han-delnde Volk selbst erachtet. Da nun aber das Volk sowohl nach
1) Vroit8 äu peuple, S. 23. — 2) Ders. v. 20. u. 22. Aug. 1794.3) Ders 24. Aug. 1794. - 4) S. 23.