92
der Ansicht des klassischen Alterthums als auch der Revolutionallmächtig war, so eignet sich der Senat alsbald alle Präroga-tive der Souveränetät an und übt ihre Rechte aus.
Er macht den Anfang damit, daß er sich für unverletzlich,Jeden aber, der es wagen würde, eines seiner Mitgliederwegen seiner legislativen Thätigkeit zur Rede zu stellen, fürehrlos und einen Verräther an der Nation, füreines todeswürdigen Verbrechens schuldig er-klärt.
Genau nach dem Beispiele des Brutus treten sie dagegendie Unverletzlichkeit des Königs und der Bürger mit Füßen.Sie nehmen in den Palästen der Republik ihre Wohnung undsprechen sich glänzende Gehalte zu.") Sie sabriciren Tausendevon ungerechten, ungereimten, räuberischen, blutgierigen, tyran-nischen Gesetzen, Decreten und Verordnungen und fordern beiAndrohung von Todesstrafe Gehorsam und Unterwürfigkeitunter ihre legislativen Launen.
Zur Rechtfertigung ihrer Excesse berufen sie sich auf ihreAllmacht und auf die Beispiele des Alterthums. „Das Ver-brechen trauert und weint über dem Grabe der Verschworenen.Die Aristokratie nennt ihre Vernichtung einen diktatorischenAct. Auch Brutus und Cassius wurden, weil sie stäsargeopfert hatten, der Tyrannei angeklagt; allein sie wurdm esvon Antonius. . . . Der Konvent schwebe über denGewalten, sie sollen ihn hochachten und das Gute chun.Es ist ein Unterschied zwischen frei sein und sich für unabhängigerklären, um das Schlechte auszuüben. Die revolutionärenMenschen seien Römer und keine Tartaren." Samt-Just,der Proconsul des Niederrheins, das zweite Selbst Rst>es-pierre's, führt diese Sprache!
t) Monit. v. 23. Juni 1789 und Verfassung v. 1793.
2) Monit. v. 20. August 1798.
3) Monit. v. 26. Germ. des Jahres III.