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[1. Band.]
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Die Souveränetät läßt sich so wenig theilen wie dieGottheit. Nun erklären sie aber, aus dem Principe, daß dasVolk souverän, daß es Gott ist, das Bestehen einer ebenbürti-gen Gewalt neben der ihrigen sür Unsinn. „Was sollen zweiunabhängige Gewalten im Staate zu bedeuten haben, da esja doch Heller als das Tageslicht selbst ist, daß es nur Eine,die Gewalt des Souveräns gibt? Will man vielleichtsagen, diese Unabhängigkeit sei nur relativ und diese beidenGewalten seien auf gleiche Weise von dem Volke abhängig?Ich sage, Laß das Bestehen zweier von einander unabhängigerund vom Volke abhängiger Gewalten eine unaufhörliche Auf-forderung an die Jnsurrectivn ist." ')

Soll aber diese exorbitante Gewalt ganz ohne Controle,ohne jegliches Gegengewicht bleiben? „Sie soll ein solcheserhalten," erwiedert Robespierre, „und dieses Gegengewichtsoll das Volk selbst sein. Es wird seine Rechte gegen seinenSenat in Schutz nehmen,, wie es seine Tribunen in Rom ver-theidigten. Zur Verhütung der Tyrannei hat man zwei Mit-tel erdacht: das Gleichgewicht der Gewalten und das Tribunat.Das erste ist stets nur eine Chimäre, eine Landplage undvor dem zweiten hat mir die Geschichte keine Hochachtung ein-geflößt. Ich vertraue die Vertheidigung der heiligen Sachedes Volkes keinem schwachen und bestechlichen Menschen an.Der Schutz der Tribunen hat die Sklaverei des Volkes zurVoraussetzung. Ich sehe es nicht gerne, daß sich dasVolk auf den heiligen Berg begibt, um Beschützergegen einen despotischen Senat und unverschämte Patricier zubegehren. Ich will, es soll in Rom bleiben und alle Tyrannendaraus vertreiben; es gibt nur einen einzigen Volkstribuu,den ich anerkennen kann — das Volk selbst, jeder Section derfranzösischen Republik gestehe ich die tribun irische Ge-walt zu." 2)

1) Rede Nobert's über die Konstitution. Monit. v. 28. April 1793.

2) Rede über die Konstitution. Monit. v. 10. Mai 1793.