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Der letzte Grund ist ein peremptorischer und noch in derlaufenden Sitzung erklärt die Versammlung, die Ehe sei prin-cipiell durch die Ehescheidung lösbar. Der ganze Saal wider-hallt von Beifallrufen. *)

Am 20. September erscheint folgendes Decret: „In Er-wägung, wie wichtig es ist, den Franzosen die aus derindividuellen Freiheit, deren Vernichtung eine unlösbare Ver-pflichtung sein würde, entspringende Möglichkeit der Eheschei-dung zu gewähren, verordnet, nachdem die Dringlichkeitangenommen worden ist, die Nationalversammlung: dieEhe wird durch die Ehescheidung getrennt."

Rom, welches das Beispiel zu diesem Gesetze geliefert hat,wird auch den Modus der Ausführung abgeben. Die Römererklärten für Ursachen der Scheidung: 1. Den bloßen Willenbeider Parteien und nannten dies die D i ffa r e a t i o ;

2. das gemeinsame Verlangen der Ehescheidung in Gegen-wart von sieben Zeugen; 3. das also: Uos tuss tibi ünbotoabgefaßte Verlangen des einen der beiden Gatten; 4. dieAbwesenheit der Ehefrau aus der ehelichen Wohnung währenddreier Nächte, trinoctinm; 5. die leichtfertigsten Vorwände,als: ohne Erlaubniß den öffentlichen Spielen beigewohnt zuhaben; allzuvertrauliche Unterredung mit einer Freigelassenen;ein Flecken auf dem Gesichte, und ähnliche Motive von dersel-ben Wichtigkeit. Man kennt in diesem Betreffe die Bei-spiele Cicero's, Cäsar's, des Paulus Aemilius und einer MengeAnderer. Wir wollen noch beifügen, daß bei den Römern diegeschiedenen Gatten sich wieder verehelichen konnten, wie esdas Beispiel Cato's und Mäcena's beweist.

1) Ebendas.

2) villsrestio xenns sserilieii guo inte? vlrurn et mulieiem liebstäissolntio. Idest. V. Viüsr.

3) Orgus sä 1eA. Int. e. 1. Os äivort.

4) Vergl. „Geschichte der Familie" von I. Gaume.