Band 
[1. Band.]
Seite
125
JPEG-Download
 

125

Auch der Scheidungsgrund wegen Unverträglichkeit desCharakters ward lebhaft besprochen. Die Einen wollen Be-weise vorgebracht wissen, die Andern sprechen sich dagegen aus.Der Sieg bleibt den Letzter», Dank dem Camille Desmoulins,welcher ausruft: „Dieser Artikel ist den römischenGesetzen entnommen. Montesquieu findet diese Ge-setze in sofern prächtig, als sie den Gatten niemals gestat-teten, solche Beweggründe anzugeben. Und Ihr, Bürger, weß-halb wollet Ihr solche verlangen, nachdem Ihr selbst beschlossenhabt, daß die Ehescheidung blos auf den einfachen Willen eineseinzigen Theiles eintreten kann?"

Das Emancipationsprincip bis zu unbekannten Grenzentreibend, beantragen Manche, den Mangel an Bürger-sinn (ineivismo) in die Zahl der Scheidungsgründe aufzu-nehmen; sie scheitern nur an der Schwierigkeit, die Thatsachezu beweisen. Andere, welche behaupten, die Ehescheidung seikein neues Gesetz, sondern nur eine Rückkehr zu dem Gesetzeder Natur, verlangen die Errichtung eines Schiedsgerichtesfür die Entscheidung der Verstoßungsfälle. „Dieses Geschwore-nengericht," sagen sie alles Ernstes, „würde, wenn der Mannder provocirende Theil ist, aus Frauen, und wenn die Fraugeschieden sein will, aus Männern zusammengesetzt sein."

Der Antrag ward unter dem Beifallrufen der Versamm-lung und der Tribünen vernommen.

Kaum nach seinem Erlasse trägt auch das Gesetz über dieEhescheidung schon seine Früchte. Von dieser Zeit an weisendie zum Thermometer der republikanischen Moral gewordenenSpalten des Monitenr die Zahl der Ehescheidungen nach;dieselbe hält mit der Zahl der Trauungen fast gleichen Schritt.Die Revolution ermuthigt die Rückkehr zu den schönen Sittenund beglückwünscht öffentlich die, welche das Beispiel zu der-selben geben. Es mag als Beweis genügen die amtliche Rede

1) Monit. v. 1. Sept. 1793.

2) Monit. v. 15. und 16. Sept. 1792.