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eines Jeden, der sich keines Verbrechens schuldig gemacht hat,anzugehen. Jede Mutter sei Mutter ihres Kindes; letzterestrage ihren Namen, erbe ihr Vermögen, erhalte in Betreff ih-rer alle Rechte der Familie; diese Rückkehr zur Ver-nunft wird eine große Unsittlichkeit verhüten." ')
Dies Alles kommt ungefähr darauf hinaus: Erklärt, derDiebstahl sei kein Diebstahl, damit es keine Diebe mehr inder Gesellschaft gibt.
Um endlich das Herz der Repräsentanten, die mit dieserForderung ganz einverstanden sind, zu rühren, wenden sie einplastisches Argument an, dessen unwiderstehliche Gewalt sie imVoraus kennen. Am 25. März 1792 lassen sie eine unverehe-lichte Mutter vor den Schranken des Konvents erscheinen;diese fleht das Erbarmen und die Gerechtigkeit der Gesetzgeberzu Gunsten einer Klasse von Unglücklichen an, welche die Ge-setze auf schamlose Weise bisher aus der Gesellschaft verstoßenhatten. „O Schmach der bürgerlichen Gesetze!" ruft die Bit-tende aus, „die geheiligten Bande der Natur sind einHohn. Die zärtliche Mutter darf das Kind, welches ihr dienoch theuere Verirrung gegeben hat, nicht an ihre Brustdrücken.
„Woher die Erniedrigung, in die man das von derNatur geschenkte Kind versetzt? Stammt sie nicht ausder Feudalität? Die Feudalität ist nicht mehr und nur dasVornrtheil besteht noch. Es ist Euere Sache, diesen ursprüng-lichen Makel abzuwaschen. Ich fordere ein Gesetz, welches denMüttern natürlicher Kinder gestattet, denselben ihre Successionzu hinterlassen und die natürlichen Kinder zur Annahme vonUniversalvermächtnissen befähigt. Das Vaterland wird treff-liche Männer erwerben." (Beifall.)
Hierauf erwiedert der Präsident Gensonns: „Die Ge-setze derNatur sind die erstenGesetze eines freienVolkes. Die Nationalversammlung spendet den kostbaren
t) Monit. v. 15. Februar 1790. — 2) Monit. ebendas.