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[2. Band.]
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gerüsten bedecken und die frömmsten und edelsten Köpfe zuTausenden zum Falle bringen sollte.

Ganz durchdrungen von den Erinnerungen an Rom undAthen fordert er schon am nächsten Tage z» Gunsten des Vol-kes die allgemeine Abstimmung, wie sie in den genannten Re-publiken bestanden hat. „Die Konstitution," sagt er, „setztfest, daß die Souveränetät im Volke, in allen Individuendes Volkes refidirt. Jeder Einzelne ist somit auch berech-tigt, zu dem Gesetze, durch welches er verpflichtet wird, undzur Verwaltung der öffentlichen Sache, welche auch die seinige! ist, mitzuwirken, wenn anders es wahr ist, daß alle Menschengleich an Rechten sind, daß jeder Mensch auch Bürger ist."

Um die absolute Apotheose des Volkes zu vollenden, for-dert er für dasselbe die unbeschränkte Freiheit der Jagd, die- unbeschränkte Freiheit der Errichtung von Theatern, die un-beschränkte Freiheit der Presse, die unbeschränkte Freiheit derKlubbs und der Verbrüderungen mit den Klubbs. Mehreredieser Freiheiten werden ausdrücklich im Namen der Griechenund der Römer beansprucht. „Die Freiheit der Presse," sagter, „kann auf keinerlei Weise, außer in den despotischen Staa-ten, behindert werden. . . . Wollet das Interesse der öffent-lichen Beamten nicht dem Interesse des Vaterlandes entgegen-setzen. Aristides klagte, als er verurtheilt wurde, nicht dasGesetz an, welches den Bürgern das Recht der Denunciationgab. Cato ließ, obgleich er sechzigmal vor Gericht gestelltwurde, doch niemals die geringste Beschwerde vernehmen; al-lein die Decemvirn erließen Gesetze gegen die Bücher undSchriften."

Seltsam, nicht Einem der zwölfhundert Deputirten fälltes bei, zu antworten: „Was haben wir mit den Griechen undRömern zu schaffen? Wir arbeite» weder für Athen noch für

1) Monit. ebendas.

2) Monit. v. 22. März 1790; 13. Januar 1791; 21. August 1791;30. September 1791.