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[2. Band.]
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Rom Gesetze aus." Nein im Gegentheile. Insgesammt ver-nehmen sie diese gelungenen Beweisstelle» mit der Ehrfurchtder Schüler gegen ihre Lehrer und machen dieselben, weil siesie als Orakel betrachten, zur Richtschnur ihres Verhaltens.

So viele Freiheiten können Mißbräuche herbeiführen.Wer soll nun die Schuldigen richten? Wer wird ihre Sacheverfechten? Im Namen der Römer antwortet Robespicrre,daß das Volk selbst dies thun werde. Im Namen dieser pe-remptorische.n Autorität wird Frankreich mit dem Schwurge-richte ausgestattet, die Gerichtsordnung umgestürzt und dieMinisterialämter abgeschafft werden. Um die Vernichtung derletzteren dadurch zu vollbringen, daß sie gehässig und lächer-lich gemacht werden, ruft Robespierre aus: „Bei welchemfreien Volke hat man je von einer solchen Institution redenhören? Hatten die Römer Advokatenrollen? WarCicero, als er den Verres zu Boden schmetterte, genö-thigt, sich erst ein Certifikat bei einem Direkto-rium zu fordern oder einen praktischen Curs beieinem gesetzeskundigen Mann durchzumachen?"')

Gesetzgeber und Richter kraft der Autorität der Griechenund Römer wird das Volk, um diese unnachahmbaren Vor-bilder so viel als möglich nachzuahmen, die Todesstrafe ab-schaffen. Am 30. Mai 1791 sagt ihm Robespierre von derTribüne herab: „Als in Athen die Nachricht eintraf, es seienin der Stadt Argos Bürger zum Tode verurtheilt worden,eilte man in die Tempel und beschwor die Götter, so grausameund verderbliche Gedanken von Athen abzuwenden. Ich bitte,Gesetzgeber, welche die Organe der ewigen Gesetze sein sollen,blutige Gesetze, welche juridische Mordthaten gebieten, aus demfranzösischen Codex zu streichen." Demgemäß verlangt erdie Abschaffung der Todesstrafe und beweist seine Thesis durcheine Lection aus der römischen Geschichte, in welcher man

2) Derl. evendas.

Mi>uit.

9. April und 14