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und Verbrechen erwarben ihnen zuletzt vier Fuß Boden inder Conciergerie und ein Brettergerüst auf dem Revolutions-platze!" -)
In der Conciergerie, d. h. im Vorzimmer der Guillotine,gehören die Gefangenen dem Fouquier-Tinville an. Um siezum Tode zu befördern, genügt es ihm, ihre Identität festzu-stellen, weil sie durch Decret des Konvents für vogelfrei er-klärt worden sind. Diese Formalität kann aber nur durchMunicipalbeamte der von den Angeklagten bewohnten Gemein-den vollzogen werden. Allein die ganze Municipalkörperschaftvon Paris ist selbst für vogelfrei erklärt. Zum ersten Malewird Fouquier-Tinville verlegen.
Dem Schakale ähnlich, der heimlich herbeischleicht, um dasBlut der von dem Tiger erwürgten Opfer zu lecken, hat dieserebenso feile als grausame Heuchler die unverschämte Frechheit,mit seinem ganzen gehässigen Tribunal vor die Schranke» derVersammlung zu treten. Er ergreift das Wort und sagt:„Eine Schwierigkeit hält das Verfahren des Tribunalsauf. Unter den großen Verbrechern, die ihr außer das Ge-setz gestellt habt, befinden sich die Municipalbeamte«. Es han-delt sich zum Behufe der Vollstreckung des gegen di e Rebellenverhängten Urtheilsspruches um Nichts weiter, alls um dieFeststellung der Identität der Personen. Allein ich habe indieser Hinsicht zu bemerken, daß ein Decret fordert, dieseIdentität müsse in Gegenwart zweier Munichpalofficiere derGemeinde der in Verwahrsam genommenen Personen nachge-wiesen werden. Nun können wir aber dieser Formalität unterso bewandten Umständen, da nämlich die Municipalbeamtenselbst verhaftet sind, durchaus nicht nachkommen. Ich ersucheden Konvent, diese Schwierigkeit zu heben."
Man schaut sich an und wechselt einige Worte. AufThuriot's Antrag ward das Revolutionstribunal an den allge-meinen Sicherheitsausschuß verwiesen; dieser soll ihm sein
1) Denkwürdigk. S. 70. — 2) Montteur v. 10. Th-rmidor.