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Gewaltthaten, von wem sie auch immer ausgehen mochten,abzustellen. ') Ward eine wichtige Klagsache oder Streitigkeitzwischen adeligen Grundherren vor ihn gebracht, so lud er dieParteien vor, hörte sie an, beschied sie, oder stellte wenigstensin schwierigen Fällen den Proceß in seinem Inhalte dar undsprach selbst das Urtheil über denselben.
„Der heilige Ludwig war zu seiner Zeit ein sehr bedeu-tender Gerichtsherr. Nach Anhörung der heiligen Messe be-gab sich dieser Fürst gewöhnlich in das Gehölz von Vincen-nes, ließ sich dort am Fuße einer Eiche nieder, währendmehrere Seigneurs seines Parlamentes neben ihm Platz nahmen;sodann fragte er mit lauter Stimme, ob Jemand da sei,welcher Gerechtigkeit verlange und einen Proceß habe. Tratensolche aus, so hörte er sie ruhig an und sprach nach Vernehmungbeider Parteien das Urtheil, ohne — diesen Punkt be-achtet sorgfältig — ohne den Beistand von Advokatenund Procuratoren.
„Seht da eine, ohne zu lügen, bewundernswürdige Ein-fachheit, von welcher wir so weit entfernt sind, daß es leichtfällt, zu beurtheilen, wie die Habsucht der später» Jahrhun-derte nach und nach die Ungerechtigkeit und Chikanenmachereischleichenden Schritts auf jene Stufe erheben konnte, aufwelcher sie sich heutzutage befindet. Wir lernen von unsernVorfahren, daß Kaiser Karl der Große der Erste von allenunsern Königen war, welcher die Edelleute, so große Lehenmit Zins - und Rentenrechten über einige Bürgers- und Bauers-leute hatten, ermächtigte, ihre Streitigkeiten anzuhören undRecht zu sprechen. Dies aber geschah nur im Namen undAuftrage des Königs. Und wir denken niemals andie glückliche Lage jener Jahrhunderte, obgleichwir die Leiden, die uns der Umsturz dieser Ord-nung gebracht hat, beklagen. Denn damals hüteten sichdie Seigneurs, weil sie die Processe ihrer Unterthanen nicht
1) Diese Commissäre hießen Mssi äominioi.