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ausschließlich auf die Entscheidungen der Kirche begründetwerden, und beschwert sich mit einer Lebhaftigkeit, die sich sehroft bis zur Heftigkeit steigert, daß man sich bemühe, ihm all-mälig diese heilige Grundlage zu entziehen und man dieselbealterire, indem man dem Civilrechte entliehene Erläuterungenmit demselben vermenge.
„Er wendet sich an Clemens, der in der Welt ein renvm-mirter Rechtskundiger gewesen war; er bittet ihn, diesem Un-wesen, das auf nichts Geringeres als den Ruin derKirche hinarbeite, zu steuern. Er sammelt alle Vorwürfe,die den Gesetzesmännern gemacht werden, wegen ihrer Hab-sucht, welche den Armen die Gerechtigkeit verweigert, ihrerJntriguensucht, die sich überallhin verbreitet und die ganzeGesellschaft inficirt. Er hält es für Zeit, das Studiumdes kanonischen Rechtes zu verbessern und die durch dieJuristen bedrohte Kirche zu retten....
„Diese Stelle ist insofern von Bedeutung, als sie denCharakter der Philosophie zur damaligen Zeit, die Unter-würfigkeit gegen die Kirche bei den sreiesten Gei-stern, den gleichen Eifer für das Papstthum in den verschie-densten Orden, bei dem Franciscaner Roger Bako, wie beidem Dominikaner St. Thomas, kennzeichnet und ferner auch,weil sie uns die Besorgnisse schildert, welche durchdas Beginnen des französischen Königthums, denStaat und die Gesellschaft mittelst des dem kanoni-schen Rechte entgegengesetzten oder mit ihm vermengtenCivilrechtes von der geistlichen Herrschaft zu emancipiren,hervorrief." ')
1) 3ourn. ä«8 sav. Juni 1848 S. 342 u. 343. — Obige Stelle ausBato lautet im Urtexte: .... Iltinam exclucisntur eavillationesei lrauäe8 turi8torum et tcrwinentur caii8ae 8iue 8trspitu Iiti8,8ieut 8olebat e88L ante guaära§inta aunos. .. 8ietiam t»8 canoirieum pur§aretur a 8ugsrüuitate zi»'i8 eiviti8 etregularctur ^er tlieologiam, tune Lcolesiae regtmcn lleret glo-