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[2. Band.]
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Bako's Stimme ward durch das laute Geschrei der heid-nischen Juristen fast ganz überhört. Diese Menschenklasse trug,weil sie der Einführung des römischen Rechtes, für welchessie sich in den Schulen hatte einnehmen lassen,ihre Bedeutung verdankte, mehr als jede andere dazu bei, daschristliche Europa aus seinem Geleise zu bringen, und sie ist,wie wir noch sehen werden, auch nach der Renaissance ihrenverderblichen Traditionen nur zu treu geblieben.

„Was unter Andern," sagt Rohrbacher, „Friedrich Bar-barossa und Philipp den Schönen auf Irrwege und ins Ver-derben brachte, war das, was man Legisten zu nennen pflegt,Menschen, welche die Gesetze studiren, allein die rein mensch-lichen Gesetze, ins Besondere die Gesetze des heidnischenRoms, wo die Cäsaren gleichzeitig Imperatoren, Pontificesund Götter und demzufolge das antike und höchste Gesetzwaren. Mehr oder weniger in diese politische Abgötterei ver-sunken, gaben die Legisten jedem Fürsten zu verstehen, daß er,statt dem von der Kirche interpretirten Gesetze Gottes unter-würfig zu sein, selbst das leibhaftige und höchste Gesetz derAndern sei, indem sie auf diese Weise sowohl die Autoritätder katholischen Kirche, als auch die Souveränetät Christi aufErden als gar nicht vorhanden betrachteten und sowohl dieschrecklichste Tyrannei als auch die entsetzlichste Anarchie zu-gleich zurückführten und grundsätzlich rechtfertigten. Dennwenn das Gesetz Gottes, wenn die Kirche Christi, die dasselbeinterpretirt, für die Könige Nichts gelten, so wird es auchfür die Völker und für jeden Einzelnen ohne Werth bleiben.

„Auch können wir in der damaligen Zeit unter den Legisten

risse et seermäum xroprisnr äigmitatem." Opus tsrtium e. XXIV.— Clemens V. glaubte die Strenge seiner Vorgänger etwas mildernzn müssen und die im Jahre 1305 an die Universität Orleans ge-richtete Bulle Dum persxicaoiter billigt das Studium des römi-schen Rechtes auf dieser Universität; allein das Studium ist ja auchnicht der Mißbrauch.