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Vernunft zu erhalten, fährt er fort: „Es gibt nichtsVerderblicheres, als die Parteien zu zwingen, miteinander zuleben, wenn sie den Grund der verlangten Trennung nichtangeben und die Wahrheit desselben erhärten; denn wennman dies thut, läuft die Ehre der Gatten Gefahr, währendsie gesichert geblieben wäre, wenn die Trennung nicht von demGrunde abhing. Und in der That gaben die Römer keinenGrund an, wie man bei Paulus Aemilius sehen kann, derseine Frau verstieß, von welcher er zugab, daß sie sehr klugund ehrbar und aus einem sehr edlen Hause sei, und mitwelcher er mehrere schöne Kinder gezeugt hatte. Und als dieVerwandten der Frau sich hierüber beklagten und den Grundzu wissen verlangten, zeigte er ihnen seinen Schuh, der gutund schön gemacht war, und sagte dabei, er allein wisse, woer ihn drücke.
„Und wenn der Grund dem Richter unzulänglich scheintoder nicht vollkommen bewahrheitet wird, so müssen die Par-teien miteinander leben, und beide zu jeder Stunde den Gegen-stand ihrer Leiden vor Augen haben. Da sie sich hiedurchzur äußersten Zurückhaltung, beständiger Furcht und Zwietrachtgezwungen sehen, so folgen hieraus die Ehebrüche, und oftMord und Vergiftung, welche den Männern meist unbekanntsind, wie man zu Rom die Erfahrung machte, bevor die Sitte,seine Frau zu verstoßen, in Aufnahme gekommen war; den»der erste war Spurius Carvilius, ungefähr fünfhundert Jahrenach der Gründung Roms." *)
Hierüber erzählt Bodin Folgendes: „Eine Frau war er-tappt und verurtheilt, ihren Mann vergiftet zu haben, und siebeschuldigte daraus andere Frauen desselben Verbrechens, welchewiederum in Gemeinschaft und durch Mittheilungen unter sichandere anklagten, bis die Zahl der Beschuldigten siebzigerreichte, welche sämmtlich hingerichtet wurden." ?)
Und doch hat man den Muth, es uns unaufhörlich zu
1) Buch I. Kap. XVIII. — 2) Ebendas.