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wurde, genügen Gravina nicht. Unter dem Titel: „EinzigesBuch über das römische Reich" erneuert er das Werk Dante's,und läßt sich in seinem Enthusiasmus für den Cäsarismusund die Volkssouveränetät so weit gehen, daß er dieser dasRecht zuspricht, über die Tyrannen zu richten, und nicht er-röthet, die alte Freiheit römisch zu nennen. *)
„Das Buch über das römische Reich," sagt Le Clerc, „istdasjenige, in welchem Gravina zumeist sein Genie und seineKenntniß des römischen Alterthums zeigt. Man sieht auch,daß dieser Gegenstand ihm am Herzen lag, und daß er einenTheil seines Eifers für die alte Freiheit für sich behielt, daer denselben nur in dem Maße zeigen kann, als es in Romerlaubt ist.... Er erkennt dem Volke das Recht zu, überden Tyrannen zu richten. Ich begreife nicht, wie man sichüber die Freiheit in stärkeren Ausdrücken aussprechen könnte,und Gravina muß sehr kühn gewesen sein, in dem heutigenRom eine solche Sprache zu führen."
Die Definition des römischen Reiches dient ihm als Ein-leitung. „Das römische Reich," sagt er, „ist die Gesellschaftaller Nationen, regiert nach den Gesetzen der Gleichheit durchdasselbe bürgerliche und öffentliche Recht." Für ihn, wiefür Dante, ist diese Universalmonarchie errichtet zum allge-meinen Wohle der Menschheit; sie ist unsterblich, untheilbar,unveräußerlich: er hält ihre Zergliederung für nichtig, unddie Wiederherstellung ihrer Integrität für eine allen Nationensolidarisch auferlegte Verpflichtung. „Da das römische Reich,"sagt er, „zum Wohle Aller errichtet worden ist, so hat manes weder zerstören, noch daraus ein persönliches Königreichmachen, noch auch, ausdrücklich oder stillschweigend, seine
1) Oe irnperio Romans lider Singularis.
2) Rivliotlr. aneienns et moäerns, Thl. IX. Art. X.; llourn. litt.Thl. I. S. 102.
3) Loeiststem omnium gentium ssgua suris se eivitatis communionscontraetam, Kap. II. S. 4.