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[2. Band.]
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„2. Wann der Fürst entschieden hat, gibt es keine an-dere Entscheidung.

„3. Die königliche Autorität ist unantastbar. Wenn esin einem Staate eine Autorität gibt, welche den Gang deröffentlichen Macht aufzuhalten und in ihrer Ausübungzu belästigen vermag, so ist Niemand mehr sicher. DasMittel, den Fürsten zu stärken, besteht in der Befestigungseiner Autorität; er sehe, daß Alles in ihm vereint ist. Sosetzt Gott die Fürsten ein.

„4. Wir haben gesehen, daß der Fürst, um die öffent-liche Ruhe dauernd zu machen und den Staat zu kräftigen,eine Macht empfangen mußte, welche von jederandern, die es aufErden geben kann, unabhängigw a r." i)

Dieselbe Doctrin erschallt von allen Lehrstühlen des Rechts;sie tönt wieder in den Parlamenten und der Universität. Sollman darum erstaunen über die Lehren und die Acte des Ab-solutismus, welche Die Geschichte Ludwig XIV. so ganz mitRecht vorwirft: daß er z. B. in seinen Jnstructionen für seinenEnkel schrieb: „Wählen Sie Sich zu Ministern dieerstenBesten, Alles muß durch Sie allein und fürSie allein geschehen...! Der den Menschen Königegab, wollte, daß man sie als seine Stellvertreter achte, undbehielt sich selbsst die Prüfung ihres Lebenswan-dels vor. Es ist sein Wille, daß Jeder, der alsUnterthan geboren wurde, ihm ohne Unterschiedgehorche.... Der wesentliche Fehler der englischen Mon-archie besteht darin, daß der Fürst dort keine außerordent-lichen Befehle ohne das Parlament erlassen, noch auch dasParlament versammelt belassen kann, ohne seiner Autoritätebenso sehr zu schaden.... Mir scheint es, man nehmemir meinen Ruhm, wenn man solchen ohne michbesitzen kann.... Das erste Fundament der Umgestal-

te kolitique ssoree, Buch IV. Art. 1 U. 2.