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Zürich und seine Umgebungen : ein Almanach für Einheimische und Fremde / G. Escher
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12
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Korden, ferner in der sorm der Wahlen bestehen, die nunmehrganz vom Volke ausgehen, und die Bürger der Landschaft mit denBeamtungcn in den betreffenden Bezirken bekleiden. Aber auchdieses RepräsentationS-Verhältniß war nur ein transitorischcS undwurde bei Anlaß der Revision der Verfassung am 19. December 1837,nach dem Grundsätze der völligen Rechtsgleichheit aller Bürger, da-dahin abgeändert, daß der Canton in 11 Bezirke und 51 Wahl-kreise (die bisherigen Zünfte) eingetheilt wurde, wobei die Stadt Zürich nur Einen Wahlkreis ausmachen soll. Jede KreiSversamm-lung wählt 1 Mitglied auf eine Bevölkerung von 1200 Seelen; derGroße Rath wählt je auf 20,000 Seelen des CantonS Ein Mitglied.Somit erhält der neue Große Rath auf Grundlage der Volkszählungvom Jahre 1836 (231,576 Seelen) 201 Mitglieder, von denen192 dirccte und 12 indirecte gewählt werden; und statt der bis-herigen 71 von Stadtbürgern im Großen Rathe besetzten Stellen,fallen nunmehr auf die gestimmte Stadtgemcinde (mit Einschlußder Ansäßen) noch 12, von denen am 4. und 5. März 1838 eilf mitStadtbürgern beseht wurden; außerdem wurden von verschiedenenGemeinden der Landschaft noch 12 Stadtbürgcr gewählt. Wennnun gleich die Stadt Zürich aller Vorrechte beraubt, und durchdie gänzliche Beiseitesetzung der, in frühern Perioden wohl in An-schlag gebrachten, größer» Bildung und der beträchtlichen Leistun-gen an die Kosten deS StaateS, wesentlich beeinträchtigt wurde,so scheint doch daS jüngere Geschlecht im Ganzen genommen demneuen Verfassungswerke auS Ueberzeugung zugethan zu sein, unddie Verlornen Privilegien mit leichtem Sinne zu verschmerzen.Dagegen hört mit dieser Epoche die Geschichte der Stadt Zürich auf, diejenige deS EantonS zu sein; welche Stellung aber dieserLetztere nunmehr in dem Kreise deü Eidgenössischen BundeSvereinSeinnehmen werde, daS mag die Zukunft lehren. Viele der ncu-erlassencn Gesetze und Verordnungen haben auch für die Stadt Zürich wohlthätige Folgen gehabt, und wenn gleich durch dieselbenmancher ErwerbSzweig wegen erleichterter Concurrenz geschmälert,manches gewinnreiche Privilegium vernichtet, manche Stelle undDeamtung, die früher fast ausschließlich Stadtbürgcrn zugewendetwurde, diesen nunmehr weniger zugänglich geworden ist, so läßtsich hoffen, daß eben dadurch unter dem jünger» Geschlechte einregeS Streben nach möglichster Ausbildung in den verschiedenenBerufSzweigen erwache, wodurch daS Verlorne auf ruhmwürdigere