die Stadt fast nach allen Richtungen rasch aus; jedoch ist derlnun-mehrige Stadtbann noch nicht festgestellt, indem die Stadtgemeindedie Uebernahme mehrerer Quartiere, durch welche ihr außer-ordentliche Lasten wegen Unterhaltung von Straßen, Wuhrungen,Brücken u. s. f. zufallen würden, ohne ein billiges Dotationscapitalvon Seite des Staates dagegen zu erhalten, bis dahin mit Rechtabgelehnt hat*).
Gegenwärtig zahlt die Stadt innerhalb des unbestrittenenStadtbannes 1402 Gebäude, worunter 1168 Wohnhäuser, vondenen 45 dem Staat, 21 der Stadt, 28 verschiedenen Corpora-tionen, 732 Stadtbürgern, 7 Cantonal-Deamteten, 332 Nieder-gelassenen und 3 fremden Personen gehören. Von diesen befindensich 851 in der großen Stadt (darunter 123 im rothen Cataster)und 551 in der kleinen Stadt (darunter 95 im rothen Cataster).
Die Zahl der Einwohner bcläuft sich in 1151 bürgerlichen und1318 Haushaltungen von Niedergelassenen (nebst c>4 Haushaltun-gen von Staatsbeamtcten) auf 14,243 Individuen, worunter7299 Stadtbürger, 1899 Anfassen (und zwar 1449 Cantonsbürger,285 Schweizerbürger und 157 kandeüfremde), außerdem 98 Can-tonal- und Dezirksbeamtete mit ihren Familien (die keiner Nieder-lassungsbewilligung bedürfen).
Nach dem Cantonal-Steuer-Regifter vom Jahr 1837 beträgtder Gesammtbetrag der Steuern, welche die Einwohner der StadtZürich bezahlten, 109,000 Frkn. (wovon 59,940 Frkn. auf dieVermögenssteuer, 40,945 auf die HandelSclassensteuer und Wirth-schaftsabgabe, 8000 auf die Evwerbssteuer und 5115 auf die Ein-kommensteuer fallen). An die reine Vermögenssteuer bezahlen dieStadtbürger 50,900 Frkn., die niedergelassenen Cantonsbürger undFremden 4040 Frkn.
V. Bauart, Straften und einzelne bcmerkenstverthe
Gebäude.
Ob es die Taktik der damaligen Zeiten, die in den engen,krummen Straßen ein kräftiges Vcrtheidigungsmittcl fand, oderob das allmälige Entstehen der Stadt zu einer Periode, wo Eigen-thums- und Privatrechte nicht durch Expropriationsgesetze beein-
*) Einen kurzen Wegweiser durch die Stadt findet man in Beilage 1.