2317 Manes (Bedeutung)
dieser Stellen zu Manes,. mane, immanis inBeziehung gesetzt wird. Uber die Möglichkeitdes etruskischen Ursprungs dieser Bezeichnunghandeln Müller u. Eeecke, Die Etrusker 2 S. 97f.,sowie Cu.no , Vorgesch. Borns 2 S. 153 ff.; überähnliche Vorstellungen bei anderen italischenStämmen Grusius ob. Bd. 2 Sp. 1165. Vanicelc,Etym. Wort. S. 653 stellt das Wort mitmaturus zeitig zusammen und erklärt es als„angemessen, gut“. _ . ;
Übrigens führten auch die oberirdischenGötter in den Gebeten der Augurn diesenBeinamen (Fest. S. 157 s. v. Manes), wie dennauch der Wortstamm in den Namen Genita Mana( 8 . d.) und Cerus Manus (s. d.) enthalten ist.Dem entsprechend wird Manes gewöhnlich alsBeiwort zu dii gebraucht; nur selten stehtes als selbständiger Name allein. Wie ich nunschon oben Bd. 2 Sp. 243 in dem die gesamtenVorstellungen der Römer vom Tode und den :Toten behandelnden Artikel Inferi auseinander-gesetzt habe, sind nach alter Erklärung diedii Manes die versöhnten und deshalb ihrenFamilienangehörigen freundlich gesinnntenAhnengeister des Geschlechts (vgl. die Evfis-viSsg ob. Bd. 2 Sp. 1163), daher euphemistischalle Seelenwesen diesen Namen erhalten kön-nen. Über ihr Verhältnis zu den Lares, Larvaeund Lemures s. auch oben Bd. 2 Sp. 1869.1888. 1902 u. 1939. ;
Obwohl demnach diese Bezeichnung als altgelten mufs und auch schon in den Zwölftafel-gesetzen (Cie. de leg. 2, 9, 22), in der Devotions-formel bei Livius 8, 6. 9 und in einer altenWeihinschrift (Deum. [ Maanium,C.I.L. 1,1410)vorkommt*), findet sie sich in Grabschriftendoch erst seit Beginn der Kaiserzeit**). Eine Er-klärung für den damals aufkommenden Brauch,das Grab den Dii Manes der Familie zu weihenund unter ihren Schutz zu stellen, bietet viel- <leicht die gleichzeitig in Rom aus dem Osteneindringende göttliche Verehrung der Kaiserund besonders des Genius Augusti (s. ob. Bd. 2Sp. 904ff.). Es wurde zu dieser Zeit Sitte, inden Columbarien Altäre aufzustellen, auf denenden unterirdische.n Gottheiten fiir alle in dem .Columbarium Beigesetzten geopfert wurde(C. I. L. 6, 29852 ff.). Um jedoch genauer fest-zustellen, was man dabei unter Dii Manes ver-stand, müssen wir zunächst die Formen der Grab- iSchriften selbst betrachten. Die ältesten der-selben aus Latium zeigen den blofsen Namendes Verstorbenen im Nominativ ( C. I. L. 1, 65 ff.;vgl. S. 210); später treten vielfach wechselndeFormen auf, wie z. B. Fuit Atistia uxor miheifernina optuma veixsit u. s. w. (1, 1016); Fami-Uae L. Coccei et liberteis et eorum Easius disp.de suo fac. coer. (1, 1044) und besonders oftossa hie sita sunt oder lüc situs est; hoc est
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*) Sicher stehen mit den Manes auch die WorteDvenos med feced m manom, die sich in der Inschrifteines sehr alten Thongefäfses vom Esquilin finden, inZusammenhang ( Dressei, Annali d. I. 1880 S. 158 ff. Tf. L.Jordan im Hermes 16 1881 S. 237 und zu Preller, Rom .Myth. 2 S. 66, 3).
**) Auch die Inschrift C. I. L. 1, 639 = 14 , 2464 ge-hört wahrscheinlich iu die Periode des Augustus. S. auchHülsen im C. I. X. 6, 4· S. 2900.
Manes (in Grabschriften) 2318
factum monumentum oder est hoc monimentum.Eine eigentliche Weihung des Grabes wirddabei nicht ausgesprochen. Die Sitte, denNamen des Verstorbenen auf das Grabmal zuschreiben, wurde aber, von Etrurien abgesehen,in Italien überhaupt erst in der Kaiserzeit all-gemein; und zugleich mit der nunmehr regel-mäfsig auftretenden Weihung an die Manes·nehmen die Inschriften meist typische Formenan. Zwei Hauptarten sind zu unterscheiden.Am häufigsten steht E. M. (Eis, deis Manibus)oder seltener*) E. M. 8. (Eis Manibus sacrum;auch zuweilen deum Manium sacrum) absolutvoran, dann folgt die Weihung für den Ge-storbenen, dessen Name der Weihung wiederentweder voran- oder nachsteht; ähnlich er-scheint griechisch ffsois äalfioeiv vor der eigent-lichen Grabschrift ( Inscr. Graecae Sie. et Ita-liae etc. nr. 938. 1609. 1611 u. s. w.). Zuweilengeht aber auch in demselben Sinne die Weihungan den Toten voran, und Eis Manibus folgterst am Schlufs der Inschrift nach (häufig imG. I. L.b, aber auch sonst zuweilen). Durchvollständigeren Ausdruck wird die FormelE, M. z. B. in folgenden Inschriften erklärt:6, 5176 und 14, 1190: E. M. locus consacra-tus ... 5, 7747: Intra consaeptum maceria
locus deis Manibus consacratus ... 9, 3107:
Eis Manibus locum consacravit ... 6, 20055:Posui dis Manibus ... 10,1804: sedem aeter-nam ... dis Manibus consecravit ... 5, 2915:
. . . hunc locum monimentumque diis Manibusdo legoque. 12, 3619: Manibus addictum sa-crisque priorum . . ■ und E. M. M. = EisManibus monumentum (2, 2713. 2714 = 5732.5735. 5738) oder E. M. M. P(ositum) (2, 5705.5742).
Selten findet sich eine Weihung an die Manesohne Angabe des Namens des Bestatteten:Eeum. | Maanium (1, 1410), besonders aufAltären der ob. Bd. 2 Sp. 2317 Z. 45 erwähn-ten Art; vgl. Eis \ Man | sac (6,5541 und ähnlich11, 4012 u. 6, 4226. 10328). In der zweiten, etwasweniger häufig auftretenden Hauptform derGrabschriften steht bei Eis Manibus der Namedes Verstorbenen im Genetiv, wie sich ähnlichgriechisch &sotg nal Salfiomv jemandes findet(Inscr. Graec. Sie. et Italiae etc. 941. 878). DerForm nach sind also bei den Grabschriften derersten Art wohl sicher, bei denen der zweitenhöchst wahrscheinlich nicht die Seelen der inden Gräbern eben Bestatteten, sondern dieAhnengeister im allgemeinen oder die derFamilie insbesondere unter den Dii Manes zuverstehen, was auch aus dem Ausdruck inferiSilanorum Manes ( Tacit. ann. 13, 14) hervor-geht**), vgl. oben Bd, 2 Sp. 244 Z. 32 ff. undGrusius ebenda Sp. 1165.
*) D. M. S. findet sich, nicht in den Inschriften vonEaetia und Lugdunum (Index des G. I. L. 3 S. 1185), nochin denen von Gallia Narbonensis (Index des G. I. L. 12S. 945), abgesehen von den in den ältesten Inschriftenausgeschriebenen Formeln (12, 5301. 4907. 5302 c. 5300.5112); in den stadtrömischen Inschriften ist D. M. S. wenigstens viel seltener als D. M.
**) Ähnlich steht es vielleicht mit den Dis ManibusServilibus (Serviliist) bei Varro de ling. lat. 6, 24 S. 205Spengel in Bezug auf die gens Servilia .