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dem delphischen, als hei diesem jedem dieBefragung zustand, während die sibyllinischenSprüche dep einzelnen vollkommen unzugäng-lich waren. Sie können in Rom nur auf Senats-beschluß befragt werden. Die Römer hattenalso den Orakeldienst vollständig für Staats-zwecke reserviert. Staatsmännisch veranlagt,wie sie waren, hatten sie mit scharfem Blickden großen Nutzen der Sprüche für ihr Ge-meinwesen erkannt und deshalb jene griechi-sche Einrichtung schon zu einer Zeit über-nommen, zu der Römer und Griechen sonstkaum miteinander in Berührung kamen.
Sie gingen aber noch weiter. Das allge-meine Bekanntwerden der Sprüche war jaschon durch die griechische Sprache, in dersie abgefaßt waren, ausgeschlossen. Es warenaber auch die strengsten Strafen auf die un-befugte Y eröffentlichung derselben gesetzt.Die grausame Bestrafung des Decemvirn M.Atilius mußte als abschreckendes Beispieldienen (Val. Max. 1, 1, 13). Nur in ganz sel-tenen Fällen durften die Sprüche allgemeinbekannt gemacht werden.
Diese Maßregeln dürften die Römer wohlin den Grundzügen von den Griechen über-nommen haben, so daß also auch deren Si-byllenorakel zunächst interne Einrichtungenwaren. Dadurch erklärt sich auch, daß dieälteren Orakelstätten ruhig Abschriften ihrerSprüche abzutreten vermochten, da die jüngerennur in beschränktem Umfange Rivalen von ihnenwerden konnten. Ob auch bei ihnen die Ver-öffentlichung verboten war, können wir nichtentscheiden. Daß sich bei einzelnen Schrift-stellern derartige Sprüche finden, spricht nichtdagegen; denn erstens haben wir auch zweivollständige Proben der so streng gehütetenrömischen Sibyllinen, dann aber sind jeneSprüche mit ihren speziellen Angaben zweifel-los zum größten Teile vaticinia ex eventu, dieder regen griechischen Phantasie entstammendspäter der Sibylla untergeschoben worden sind.Sie sind gesammelt von Alexandre, Or. S. 2,S. 125 ff. Sehr bezeichnend ist an ihnen, daßsich bei keinem derselben, in denen wirklichetwas vorhergesagt wird, feststellen läßt, vonwelcher Orakelstätte sie eigentlich stammen.Es ist immer nur von der Sibylla die Rede.Das ist um so verwunderlicher, als die be-treffenden Schriftsteller, hauptsächlich Plutarch und Pausanias , selbst mehrere Sibyllen unter-scheiden. Wollten wir annehmen, daß bei denGriechen die sibyllinischen Orakel so allgemeinzugänglich waren wie das delphische u. a.,so würde daraus hervorgehen, daß es die Rö-mer gewesen sind, die diese wichtige prinzi-pielle Änderung vorgenommen haben.
Ein anderer bedeutsamer Unterschied zwi-schen dem römischen Sibyllendienste und densonstigen griechischen Orakeln besteht in bezugauf den Zweck der Befragung. In bestimmtenFällen beschloß nämlich der Senat, die sibyl-linischen Bücher zu fragen, nicht, wie die be-treffende Angelegenheit ausgehe, sondern waszu tun sei, damit sie gut endige. Die römi-schen Sprüche fingierten also nicht nur, daßdie Sibylla die einzelnen Ereignisse vorher-
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gesehen hatte, sondern daß sie auch die Maß-regeln angab, durch die ein glücklicher Aus-gang derselben herbeigeführt werden konnte.Solche Anlässe waren in der Mehrzahl der unsbekannten Befragungen Wunderzeichen (Stein-regen in 27 Fällen), darnach kommen Pesti-lenzen (13 Fälle), Kriegsnöte (9 Fälle), außer-dem Erdbeben, Teuerungen, Fehlgeburten undErdrisse (vgl. Alexandre, 2, S. 198—209). DieSühnevorschriften zur Beseitigung der Übelsind verschiedener Art: meist wird eine Sup-plicatio angeordnet, dann werden die Ein-setzung von Spielen, Lectisternien, Reinigungs-opfer, Umzüge, Weihung von Tempeln anbe-fohlen.
Die Sprüche weissagten also das glücklicheEnde nur bedingungsweise, d. h. für den Fall,daß die vorgeschriebene Sühnung gewissenhaftausgeführt wurde. Dadurch waren sie zu-gleich gedeckt, wenn der gewünschte Erfolgnicht eintrat. Wir sehen, die Römer mutetenihren Sprüchen nicht mehr zu, als sie leistenkonnten. Auch bei diesem Punkte fehlt unsdie Möglichkeit, genau festzustellen, inwieweitdie Römer dabei von den Griechen abhängigwaren. Die Reste von deren Sprüchen sind,soweit sie überhaupt echt sind, Bruchstücke,bei denen das Fehlen von Sühnevorschriftenerklärlich ist. Dagegen zeigt uns die Parodieeines der Orakel des Bakis, die auf gleicherStufe wie die der Sibylla stehen, daß auch beiden Griechen Sühnevorschriften eine große Rollespielten (Aristoph., Vögel 967).
Endlich unterscheiden sich die Orakel derSibylla auch in der Form von den andern.Sie waren nämlich akrostichisch abgefaßt, wieaus Cicero, de div. 2, 54, hervorgeht. Daswird bestätigt durch das eine der uns erhal-tenen Orakel, das bei Gelegenheit eines An-drogynenfalles gegeben ist (PKlegon, mirab. 10).Es zeigt deutliche Spuren der Akrostichis.Daß die Römer auf diesen Gedanken gekommensein sollten, ist durchaus unwahrscheinlich.Auch berichtet Varro (bei Dionys. Hai. 4, 62,6), man habe nach der Vernichtung der rö-mischen Sprüche durch den Brand des Kapitolsaus Erythrae und anderen Städten neue Orakelfür Rom gesammelt und die Fälschungen da-bei vermittels der Akrostichis erkannt. Alsohatten auch die griech. Sibyllinen diese Ein-richtung. Das kann sich natürlich nur aufdie Orakel der späteren Zeit beziehen, undauch da wird ein großer Unterschied zwischenTheorie und Praxis bestanden haben. DieTheorie verlangte, daß die Buchstaben desersten Verses oder, bei längeren Orakeln, derersten Verse die Anfangsbuchstaben der ein-zelnen Hexameter bilden sollten. Das setztaber sehr gewandte Verskünstler voraus, unddeshalb wird man wohl oft auf das Kunststückverzichtet haben. Soweit es anging, wird mannach Kräften das vorliegende Material benutzthaben, was ja bei der Gleichförmigkeit desStoffes sehr leicht war. Waren nun diebenutzten Verse akrostichisch gebaut, so müssenin den neu entstandenen Spuren davon, abereben nur Spuren, vorhanden sein. Das ist beidem Androgynenorakel der Fall. Es ist des-
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