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und 67 f.)h Ist übrigens die Nibelungen sage in ihrem burgun-dionisch - nationalen Stoffe zunächst von den Burgundionenselbst ausgegangen (wovon weiterhin ein Mehre res), so ragtselbst in der jetzigen Form des bezüglichen Heldengesangsein heidnischer Hintergrund hervor 2 . — Was vom Todtencultder Burgundionen bekannt ist, fallt bereits in die Zeit, das ie in Gallien niedergelassen und christianisiert waren. DaherWeisen die burgundionischen Gräber durchgängig Beerdigung,niemals Verbrennung auf. Darin freilich blieb man der heid-nischen Sitte der Väter 3 treu, dass man den Todten das Liebstemitgab : man findet daher in den burgundionischen, wie über-haupt in den frühmittelalterlich - germanischen, sowohl heid-nischen, als christlichen Gräbern die Waffen, Schmucksachen,Qeräthschaften und Gefässe der Bestatteten wieder (sieheiiienaeh Cap. IX, 4). Die Beerdigung geschah meistentheils inso genannten Reihengräbern, selten in Grabhügeln, doch immer aufnatürlichen Anhöhen, in der Nähe römischer Stätten und Strassen,^ie Todten ruhen in blosser Erde oder in Plattengräbern oder dochWeckt mit einer Steinplatte, bisweilen in Molasse-Gräbern. DieDichtung der Todten ist von West nach Ost oder von Nordna °h Süd (auf dem grossen Todtenfelde von Ursins im Waadt-land sogar bei nördlichem Abfall des Terrains), oft aber regellos.Die Vorliebe der Burgundionen für Römisches gibt sich z. Thl.auch dadurch kund, dass man in Gräbern derselben mitunterr( >mische Ziegel oder Mosaikstücke niedergelegt oder dieGräber selbst in und mit Trümmern römischer Gebäude an-gelegt findet 4 . In den grossen römischen Städten und inAren Nachbargegenden nahmen die Burgundionen sogar dierömische Sitte der Ausstattung von Gräbern mit GrabsteinenInschriften an 5 .
1) Derichsweiler S. 118 findet in letztem „finstern Aberglauben“, inso-ern richtig, als im Aberglauben ein Rest heidnischen Glaubens steckte.
2) Rettberg I. 451.
3 ) Tacit. Germ. c. 27.
0 Bonstetten Recueil d’ant. suisses S. 23. 44 ff. Suppl. I. 10. II. 15.dentp) Binding I. 324 ff. und Hauptunters. II. Abschnitt yerschie-
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