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Erster Band.
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den Ketzern zu wehren 1 . Nach Sigismunds Regierungsantrittefolgten seine Tochter, nachmals des Austrasierkönigs TheoderichGattin, und sein Sohn Sigerich dem Beispiele des Vaters 2 .Damals scheint auch das Volk der Burgundionen zum Catho-licismus zurückgekehrt zu sein; wenigstens wurde bald nachjenem Acte, im J. 517, mit königlicher Genehmigung eincatholisches Landesconcil gehalten, welches, von Avitus be-sammelt und präsidiert, z. Thl. die Beseitigung des Arianismusbezweckte 3 . Der Umgang catholischer Cleriker mit arianischen

erst nach Gundobads Tode und beim Regierungsantritte erfolgt (DaguetS. 35 meint, er habe sich damals zu dem früher heimlich bekannten Glaubenöffentlich bekannt); Pardessus I, 2. 67 N. 2 setzt dieselbe in’s J. 515; dasssie jedoch schon früher erfolgt war, erhellt u. A. aus Avitus Ep. 21Domno Sigismundo (hier sind die arianischen Priester Gundobads als Ver-führer bezeichnet) Ep. 27 diotata sub nomine Sigismundi regis ad SymmachumPapam urbis (t 514), Ep. 29 Domno Sigismundo (dieser wird im Gegen-sätze zu seinem Vater als Polizeimacher wider die genferisehen Ketzerbelobt); vgl. Masyou II Anm. II. S. 6, TroyaII, 2. 027 f. und Derichsweil.S. 170 N. 5, der jene Angabe Agobards mit Recht rügt. Auch fand nachMarius a. 515 —16 die Stiftung (Erweiterung) des Klosters Agaununidurch Sigismund vor seinem Regierungsantritte statt. Lecointe a. 536,n. 197, scheint daher das Richtige getroffen zu haben, indem er die he-kehrung Sigismunds der Gründung (Erweiterung) des Klosters Agaununinicht allzulange vorhergehen lässt. Gelpke I. 387 findet übrigens irrigbei Avitus Ep. 29 und 30 Warnungen des bekehrten Sigismunds vor Rück-fall in Ketzerei: der erstere Brief lobt vielmehr den Glaubenseifer, den ernoch bei Lebzeiten Gundobads, gegenüber den genfer’schen Ketzern ent-wickelte, und der letztere Brief gehört gar nicht hiehcr.

1) Avit. Ep. 29 und 30; vgl. Sirmond Not. 28 und HenschenS. 83. b.

2) Der 8. der uns erhaltenen Titel von H'omilien dos Avitus, OpP-S. 158, lautet: Homilia dicta in conversione Domni Segisrici, postridwquam soror ipsius ex Ariana haerese est recepta; vgl. Pagi a. 509, XIX,Ilenschen S. 83. b., Schöpflin S. 226 N. a. und Bluhme WBRR. S. 6®N. 79. Dass Sigerich erst nach Sigismunds Regierungsantritte übertrat,erhellt aus Avitus Ep. 6; Et forsitan adiieiet divina miscratio, ut prole sprincipis de qqp loquimur (neml. die Kinder des Königs Sigismund), P erreceptam fidei plenitatem catholicum sequatur auctorem. Wie Binding I. f®®N. 618, Angesichts des adiieiet, behaupten kann, die Bekehrung seldamals (neml. im J. 516, in welches er a. O. und S. 205 f. den Brief nn^Reckt setzt) schon vollzogen gewesen, ist philologisch unbegreiflich.

3) Valesius Rfr. VII. 331. P. Sigismond verkehrt und fälscht die t ieschichte, indem er S. 57 ff. Sigismund nach der Ermordung seines Sohnes