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der catliolisclie Glaube beim Volke nur ausser lieh wieder ein-gelührt ward * 1 .
Ueber die vornehmsten kirchlichen Stiftungen, die christ-liche Kirchenverfassung und die inneren Kirchenverhiiltnissounter den Burgundionen verweisen wir vorläufig auf Gelpko 2 .AVas hievon, ausser dem hievor zum Theil schon Angemerkten,in die Culturgeschichtc des Volkes einschlägt, wird im Ver-laufe der Einleitung, was historisch - topographischer Art, imbetreffenden Theile dieser Schrift zur Sprache kommen.
Den Zusammenhang, in welchem Christenglaube undKunst bei den Burgundionen stunden, beleuchten wir seinesOrts 3 .
Kach dem gleichzeitigen Zeugnisse des Orosius warendie in Gallien niedergelassenen Burgundionen infolge ihrer
cultui deseruire visus est tradidisse (vulg. des. permisit; sinnwidrig Var-hei Henschen S. 88 N. 1: cum filiis suis Christianos et religionis cultuiucatholicae visi sunt tradidisse); danach P. Sigismond P. 21. Eine Bestä-tigung hievon findet sich hei Avitus Ep. 82, wo Sigismund und Godoniai'mit donmi piissimi angeredet werden; vgl. Binding S. 184f. (wo die weitereArgumentation unstichhaltig) 195 IST. 666. Bornhak S. 259. 260 machtGodomar zum Arianer. Dass eine Eeaction des Arianismus den UntergangSigismunds verursacht habe (wie P. Sigismond S. 244 ff., selbst noch heid-nische Burgundionen fingierend, Derichsweil. S. 90 und Secretan S. 9hannehmen), davon verlautet in den Quellen nichts. Selbst die ächte Vit®S. Sigismundi, welche doch von einem allgemeinen Abfälle des Volkesunter Sigismund höchst übertrieben spricht (eap. 8 und 9), zeiht die Bur-gundionen nur der Furchtsamkeit gegenüber den erobernden Franken undder Untreue gegen den König, nicht des arianischen Unglaubens. Ueber-liaupt ist es undenkbar, dass eine arianische Eeaction mit den catkolischonFranken gemeine Sache gemacht hätte, um den König zu verderben.
1) Gelpko I. 387. Dass Beste des Arianismus selbst noch im 9. Jahr-hunderte in Burgundien vorhanden gewesen seien, schliesst Baluze Kot. auAgobardum S. 47 aus Agobard Adv. leg. Gundob. c. 6; er bezieht nemlichdie Worte cuius legis homines sunt perpauci auf den Arianismus, weilAgobard im Vorhergehenden von Gundobad als Häretiker (Arianer) spricht,jene Worte gehen aber eher auf die kurz vorher erwähnte lex Gundobad®zurück, wiewohl Agobard selbst eap. 7 hervorhebt, dass der durch jenesGesetz gestattete gerichtliche Zweikampf ein Landübel sei. Sonst bezeichnetlex allerdings oft ein Eoligionsbokenntniss; s. oben S. 117 N. 1.
2) I. 41 — 46, 108— 136, 327 ---343, 400 — 413.
3) S. Einleit. IX, 4.