121
Orosius glaubte, ihr Reich daselbst gegründet hatten 1 . Inseiner ersten Niederlassung in Gallien wahrscheinlich durchdas Beispiel der benachbarten Franken zum feindlichen Vor-gehen gegen das belgische Gallien veranlasst und den Römernim Kampfe gegenüber gestanden, heisst freilich das Volk demSidonius „der trotzige Burgundione 2 ,“ wie er anderswo dasalamannische als den „trotzigen“ oder als den „wildenAlamannen“ bezeichnet 3 . Mag sodann die Landtheilung,welche die Römer später mit den Burgundionen noth-gedrungen eingingen, nach unseren Begriffen hart genugund nur durch Eroberung erklärbar scheinen, so war dochdieselbe, die den vom römischen Eisens ausgesogenen Grund-besitzern wenigstens einen Theil ihres Besitzes sicherte, imVergleiche mit der rücksichtslosen Behandlung, welche dieRömer anderer Provinzen von germanischen Völkern als Er-oberern, z. B. von den Vandalen und Langobarden, erfuhren,eine milde zu nennen und zeugte immerhin von der billigenGesinnung der Burgundionen 4 5 . Ja, es lässt sich darthun,dass die mit Milde gepaarte Tapferkeit des Volkes die durchSteuerdruck und Feindesnoth bedrängten Provincialen veran-lasst hat, die Burgundionen als schützende Gäste bei sichaufzunehmen und das Land mit ihnen friedlich zu theilen 6 * -Auch behandelten die Burgundionen die alten Landesherrenin der Landtheilung mit weniger Härte, als es von denübrigen Besitznehmern Galliens, von den Westgothen undFranken, geschah 6 . Es ist daher nur ein vom gallischen Hoch-
1) Gaupp S. 179 f. Danach ist Wietersheim IV. 262 zu berichtige®’der die angeführte Aeusserung des Orosius über das freundliche Verhältnis 8der liurgundionen zu den Hörnern als „Phrase“ bezeichnet, -welche einetlieihveise Wegnahme des Grundes und Bodens letzterer nicht ausscliliessc.
2) Carm. VII. 234 : Durg-undio trux.
3) Carm. V. 375: trux Alamannus; Carm. -VII. 373: ferox Alamanne.
4) Troja I, 3. 1295 , Löbell S. 130 und Pfahler S. 138. 267. N acbDubos I, 15 T. I. 221 stünde dagegen die Ungerechtigkeit der LandtheilunKder Burgundionen im Widerspruche mit dem ihnen von Orosius gegebenenZeugnisse der Milde.
5) Gelpke I. 318 und Wurstemberger I. 201 f. 240 f. 251 f- B aSNähere hierüber in der Hauptuntersuchung, I. Abschn., X. Cap.
6) Le Blant I. Prüf. 8. LXII, wo jedoch die Burgundionen irrig
conqucSrants, gleich den Franken und Westgothen, bezeichnet werden.