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»ml das epaonensische Concil verwehrt die Freigebung vonLeibeigenen mit Hinweisung auf die Feldarbeit der Mönche 1 .Wenn derartige Thätigkeit von Anachoreten in Burgundien,wie von Sigonius und Pontius im Waadtlande, in fränkischerWh von Ursicinus, Wandergisel und Imerius im bernischenJura, erwähnt wird 2 , so ist z. Thl. selbst die Existenz dieserPersonen zweifelhaft, wie die des Sigonius 3 und Pontius, oder0s beruht das Erzählte auf später und unsicherer Legende,"’ie die des Imerius ist 4 , oder die sichere Quelle weiss nurv °n ascetischer Arbeit, wie es mit Ursicinus und Wandergiselder Fall ist 5 . Dagegen mag hier noch erwähnt werden, dassder h. Columban, ein Ire, wdihrend seines langem Aufenthaltsfränkischen Burgundien als Gründer von Klöstern in denWgesen neben dem christlichen Missionswerke auch die Urbar-machung der betreffenden Gegenden betrieben 6 und Germanus,der Anbauer des Münsterthals im bernischen Jura, ein Gleichesgefchan hat 7 .
Die düsteren Schatten, welche die im Obigen hervorge-hobenen Züge burgundionischer Humanität und Gesittung nurum so glänzender erscheinen lassen, werden uns weiterhin
entgegentreten.
Ein letztes charakteristisches Merkmal der Burgundionen,da-s mit dem humanen Yolkscharakter zusammenhängt, be-ritt darin, dass sie, entgegen der gewöhnlichen germanischenkitte, als ein industrielles Volk, das vorzugsweise Holzarbeittteibe, bezeichnet werden. In diesem Sinne gilt nemlichmich von dem übrigen Volke, was der Kirchengeschichtschreiber
!) Canon 8; ygl. JvMüller I. 121 = Daguet S. 41 N. 1; Binding I. 233.
2) Bei Daguet S. 38, Vögelin-Escher I. 21 und Derichsweiler S. 99.
Ilaf ' h JvMüller I. 117 f. 148 f.
3 ) Gelpke II. 142.
4 ) Gelpke II. 168 ff.
3 ) Celpke II. 164 ff.
6 ) Jonas Vita S. Col.; vgl. Daguet S. 50.
<) Vögelin-Escher I. 21 und ftelpke If. 174 f.