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für die rechtlichen Beziehungen der Burgundionen unter ein-ander dem römischen Hechte in mehreren Puncten der Vorzugvor dem burgundionischen ertheilt * 1 , und in Marchstreitigkeitenzwischen zwei Römern, die mit Burgundionen getheilt hatten,wird das römische Recht als territoriales Recht anerkannt 2 .Wie bei den Franken 3 , aber im Gegensätze zu den West-gothen 4 , werden endlich Ehen zwischen Angehörigen derNation und Römern als erlaubt vorausgesetzt 5 , und dies warohne Zweifel das wirksamste Mittel für die Romanisierungder Burgundionen, wie denn die gleiche Ursache gleicheWirkung bei den Franken nachmals zur Folge hatte 6 .
Theils ein weiterer Grund der Romanisierung, theilsFolge derselben war der entschiedene Einfluss, welchen dasRömerthum auf Burgundien in politischen, gesetzgeberischenund kirchlichen Dingen, sowie in Bezug auf Bildung ausübte.
I. 128 N. 2 und Einleit. S. XIII. XXXV, Le Blant II. 553 und WattenbachS. 35); aber auch nicht an solchen Stellen ist Mangel, wo Körner undromanisierte Germanen das Wort verächtlich gebrauchen. Vgl. ValesiusKfr. VI. 289 f., der übrigens in der Stelle Gregors einen lächerlichenNationalstolz ausgesprochen findet, den doch erst der späte Liudprand denBurgundionen vorwirft (oben S. 70 N. 4).
1) Gaupp S. 235 f.
2) Tit. 55 § 1; vgl. Savigny I. 255 N. 10, Türk II. 47, GauppS. 359—365 und Hube S. 39 f.
3) Dubos VI, 10 T. IV. 271 ff.
4) Dubos VI, 10 T. IV 270 f.
5) Tit. 12 § 5, T. 100, Addit. I, 13; vgl. Montesquieu 10, 14, DubosVI, 10 T. IV. 278 ff, Fauriel I. 545, der jedoch nur vermuthungsweisespricht, Gaupp S. 212 f. 235 N. 1, Troyall, 2. 934, Matile S. 22 undWurstcmberger I. 230.
6) Löbell S. 148 f. und Derichsweiler S. 69. 116. Hätte die Gemahlin;welche König Sigismund in zweiter Ehe hatte, Constantia geheissen, 60könnte hier daran erinnert werden, dass dieselbe, aus ihrem Namen zUschliessen, eine Kömerin gewesen sei, wie Derichsweiler S. 91 vermuthet.Wie jedoch schon Hensehen AA. SS. I. Maii S. 91 N. 13, nach ih®Bünau II. 868. b. bemerkt hat, wissen die Geschichtsquellen Nichts voneiner Constantia, die noch bei Duvernoy zu Gollut col. 1773, Daguet S. 3®und Secretan S. 91. 92. 155 erscheint. Jener Name gehört also zu denvielen Fictionen, mit welchen die Geschichte der Burgundionen überladenist; das Gleiche gilt von dem angeblichen Namen Procopia im ArtikSigismund in Pierers Lexicon. Ueber Chilperichs angebliche römischeGemahlin Agrippina S. 126 N. 4.
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