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'konische Reich selbst noch an das sinkende römische inbestimmten rechtlichen Formen war angeknüpft worden.Hiermit hängt zusammen die Annahme römischer StaatswürdenUn d die hierin implicierte Anerkennung der römischen Ober-hoheit seitens der Burgundionenkönige 1 , selbst nach demUntergange des Westreiches. Während seines Bestandes wur-den die Burgundionenkönige vermöge der Dienste, welche sieIm Uöderatenverh ältnisse des Volkes zu Rom dem Reicheleisteten, von den römischen Kaisern mit dem Titel einesMagister militum beehrt 2 . So heisst Gundeuch dem PapsteUilarus Magister militum 3 , so auch Chilperich, GundeuchsHruder, bei Sidonius 4 . Gundobad stieg, noch bevor er König'Wurde, in Italien vom Magister militum zur Würde einesUatricius empor 5 . Rom suchte mit dem Verleihen solcherTitel die unter kraft- und machtlosen Kaisern factisch an dieBarbaren übergegangene Reichsgewalt rechtlich festzuhalten,Wie denn auf burgundionischen Inschriften vor 47 3 der römischeKaiser in der That noch als dominus noster erscheint 6 . Inähnlicher Weise tröstete sich Byzanz nach dem Untergangehes Westreiches über die im Occident verschwundene römischeHacht, indem es Odoacer als Patricius, Theoderich den Grossena l R Magister militum und Patricius, Chlodwig als Consul undKugustus (Patricius, wie Einige wollen) und den Burgundio-
1 ) l'HMüller I. 407.
2 ) Köllig Sigismund bei Avitus Ep. 83 spielt hierauf mit den militiaean, -wenn er zum Kaiser Anastasius sagt: traxit istud a proavis
seneris mei apud vos decessoresque vestros semper animo Komana devotio,'ha nobis magis claritas putaretur, quam vestra per militiae titulosP°rrig eret celsitudo: eunctisque auctoribus meis semper magis ambitum6St ’ 9 u od a principibus sumereut (neml. die römischen Militärwürden),ü u am qnoij a patribus attulissent (neml. die germanische Königswürde).S 1 - Valesius Rfr. VI. 301. VII. 330.
3 ) Bei Baronius a. 463, IV; vgl. Pagi a. 456, XIII.
4 ) Bpist. V, 6; vgl. Sirmond Not. S. 91, dem freilich Chilperich einerer v ier Söhne Gundobads.
5 ) Anon. Cuspin. a. 472; vgl. Mascou II Anm. II S. 4 und BochatN. 4.
6 ) Binding I. 315. Domini heissen übrigens noch in der LB. dier °nnschen Kaiser (S. 84 N. 2).