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Erster Band.
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Ein Anderer hält jene Erscheinungen für Wirkungen derRaubsucht und Herrschbegierde, welche, durch die ältesteVerfassung schon begünstigt, infolge des Uebergangs vonder aristocratisch - republicanischen Verfassung zur monar-chischen zum schrankenlosen Ausbruche gekommen sei 1 . Wiederein Anderer weist darauf hin, dass Golddurst, Machtgier,Gewaltthätigkeit und Arglist, als Grundzüge des germanischenCharakters, in den Handlungen der heroischen Personen derEdda eine Hauptrolle spielen 2 . Allein diese Erklärungentreffen wenigstens bei den Burgundionen nicht zu, deren Hie”derlassung in Gallien infolge von Verträgen, nicht von Er-oberung stattgefunden hat, und die wir nach ihrer Christi-anisierung als ein humanes und gesittetes Volk kennen ge-lernt haben.

Erlag das burgundionische Königshaus dem verderblichenEinflüsse der römischen grossen Welt, so entging das Volkseinerseits keineswegs den für die Germanen verderblichenFolgen der Vermischung mit dem entsittlichten Römerthuine,indem römische Schlechtigkeit sich mit germanischer Kraftpaarte 3 .

Römische Treulosigkeit und Grausamkeit ging zunächstauf die Burgundionen der kaiserlichen Leibwache in Rom über,wie es sich beim Sturze des Kaisers Maximus zeigte 4 . Und

Volkscharaktcrs bei Vopiscus IV Tyrann, c. 13, indem er behauptet, sieresümiere das von Chlodwig befolgte System von Grausamkeit und Treu-losigkeit. Brücker S. 30 greift ebenfalls auf jene Schilderung zurück ( crcitiert Huschberg S. 461), und indem er Chlodwigs Verwandtenmordemit denen in den burgundionisehen, westgothisehen und vandalischen Königs-häusern vergleicht, meint er: Verwandtenmord gehörte damals zum deut-schen Fürstenrecht.

1) A. Wirth I. 388 f. 406. 415.

2) So Ampere II. 305'. Aehnlich üzanam S. 354 f. 3701'., der jedoch dendemoralisierenden Einfluss des Römerthums und die verwildernde Wirkungder Eroberung hinzunimmt.

3) Kettberg I. 284, Waitz II. 71 Laurent V. 108. 423, M. Wirt* 1

I. 533, Bornhak S. 162 (N. 1.) 247 f. 357 f., Pfahler S. 38. 335. 468 undDerichsweiler S. 51 (Secretan S. 71). 116 hohen diese Folgen mit Re c ^hervor. ,.

4) Sidonius Carm. VII. 422 f. — infldoque tibi (Komae) Burgun iductu | extorquet trepidas mactandi principis iras; vgl. Hauptunters. I,