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Erster Band.
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den Pomp und den leckerhallen üeberfluss der königliche»Tafel 1 ; auch fallt cs widrig auf, dass Sigerich, SigismundsSohn, in einer von dem Mittagsmahle geholten Trunkenheitsich auf des Yaters Rath schlafen legt, bevor er auf eben-desselben Geheiss erdrosselt wird 2 . Der Incestfall einesGünstlings des Königs Sigismund und das Verhalten, welchesletzterer gegen die den Schuldigen verdammenden Bischöfesich zu Schulden kommen liess (S. 168), fallen hier kaum i»Betracht, da jener Incest die Ehe in einem von der Geistlich-keit erst kürzlich verbotenen Verwandtschaftsgrade betraf(S. 168 N. 2). Desto schlimmer ist folgender wirkliche Unzuchts-fall : Balthamod unterhielt ehebrecherischen; Umgang mit derWittwe Aunegilde, nachdem diese von Fredegiscl, dem Waffe»'träger des Königs, den Ehekaufpreis angenommen und dadurchdie Ehe zugelobt hatte; die Todesstrafe, welche auf solche U»'treue der Verlobten gesetzt war, wurde in eine Busse v°»300 Solidi umgewandelt; Balthamod sollte eine Busse von100 Solidi erlegen, wofern er nicht mit eilf Zeugen sei» 6Unkenntniss von der Verlobung der Aunegilde beschwöre»könne 3 . Ferner gehört hieher der Vorfall, dass Avitus geg eI *einen Grossen des Reichs, der einen Nonnenschänder in Schul®nahm, auftreten zu müssen glaubte 4 * . Aber selbst die römischeGeistlichkeit Burgundiens, welche das Salz des Volkes hättesein sollen, war nicht frei von der römischen Fäulniss. f jSist anstössig und erinnert an römische Gastronomie, wen»

1) Epist. 77, wo u. A., was römische Schwelgerei verräth, die Hedevon pompa convivii principalis, marinis deliciis terrestribusque fulge“ s >und von regalis mensae abundantia; vgl. Sirniond Not. S. SO, Gelpke I. 409und Binding I. 173 X. 578 . Wahrscheinlich gehören hieher auch diein Epist. 74 erwähnten stomachi multis Saxoniae deliciis nausiantes, " l>mit Saxoniae deliciae Meerdelicatessen von der durch Sachsen besetzte»Küstengegend Westgalliens gemeint sind.

2) Greg. Tur. HFr. III, 5.

3) LB. T. 52; vgl. Lecointe a. 534, XXXIX, Troya II, 2. » 2S 1und Matilc S. 50 f.

4) Epist. 49, wo nebenbei im Allgemeinen criminum magnitudo un< ^civica crimina gerügt werden ; vgl. Sirmond ISTot. S. 40 f. — Gelpke I. 4° 4 f *’

Türk II. 34 und XSluhme zur I/B. S. 555 N. 29 beziehen den von

gerügten Fall irrig auf den vorerwähnten Ehebruchsfall am königlichen