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Hieher gehör! vorerst die Ansiedlungs- und Bauweise.^ as Charakteristische der germanischen Ansiedlungsweise,s °ivohl in der Hof- als in der Dorfsiedlung, war das Strebenna ch Isolierung 1 . Im Gegensätze hievon schreibt man nun*War den Burgundionen gewöhnlich die Ansiedlungsweise inZusammenhängenden, übrigens aus Stein erbauten Ortschaften? ' u2 - Dies beruht jedoch auf einer falschen Ableitung des^°lksnamens (S. 17) und auf der Verwechslung burgundio-ni scher Ansiedlungsweise mit römischer. Diese nahmen die^Urgmidionen infolge ihrer Humanisierung in Gegenden, worömische Bevölkerung vorherrschte, allerdings an. Da-ngen haben ebendieselben in abgelegeneren, von den Sammel-PUncten der römischen Civilisation entfernteren Gegenden,a Weichend von der römischen Sitte und der germanischentrea , sich vorzugsweise in Einzelwohnungen oder Höfen an-§ e t>aut. s . Zogen doch selbst die Könige der Burgundionen,^ßich den späteren fränkischen Königen, es bisweilen vor, statt111 ihren Residenzstädten, auf königlichen Villen zu verweilen.k° finden wir Gundobad zu Sabiniacum bei Lyon; ja, selbstReichstage wurden von den burgundionischen Königen, wies Päter von den fränkischen, auf solchen Villen gehalten, sov °u Gundobad zu Ambariacum bei Lyon und von Sigismund^ Quadruvium bei Genf, von welchen Orten später dasahere 4 . Dem Volksgesetze der Burgundionen entnimmt man^ -Betreff ihrer Ansiedlungsweise Folgendes: das Wohnhaus1 °Oius) mit den Viehställen (clusurae) stund innerhalb des6ln gehegten Hofes (curtis, als Bezeichnung auch der ganzen
D Tacit. Germ. c. IG, dazu Ditlimar S. 98, Waitz I. 22 f. 29 f., Rot.h-ma »n S. 13, M. Wirth I. 312, Dahn I. 56 und Pfahler S. 603 f.
2) Wurstemberger I. 210 = 0. Henne I. 35 und Secretan S. 150.
■ ! ) Gingins S. 203. 206 und Yulliemin S. 125.
^ 0 Gaullieur im BIG. I. 287 und in GS. S. 47; er geht jedoch viel
<li ’ n( l em er d en Burgundionenkönigen Residenzen abspricht. Ueber
^ Sitte der fränkischen Könige, auf königlichen oder Fiscus-Landgüternj Ve rweilen, daselbst Paläste zu erbauen, Schätze anzulegen, münzen zu^ s sen und sogar Reichsversammlungen zu halten s. Valesius NG. S. 212,st Ul «art zu Greg. Tur. HFr. VI, 44 S. 321 f. und Le Blanc S. 49. Dahers v üla oft für regia villa und palatium für dieses; s. Valesius a. O.' j51 Jacobs S. 27 und Giesebrecht zu Greg. Tur. (HFr. III, 22) I. 176 N. 1.
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