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Besitz genommen 1 . Eben so wenig geht es an, einen Uück-zu g der Burgundionen aus den vermeintlich vorübergehendbesetzten Theilen Galliens aus Ammianus Marcellinus 2 zufolgern 3 ; denn dieser berichtet lediglich, die von Valentinian IJ. 370 gegen die Alamannen aufgerufenen Burgundionenseien an den Ehein gezogen, hätten aber den Rückzug an-getreten, weil der Kaiser die getroffene Verabredung nichthielt (S. 238). Rach dem Vorgänge von Hieronymus, OrosiusUl *d Cassiodorus 4 berührt zwar Fredegar im Vorhergehenden<Be im J. 370 erfolgte Ankunft der Burgundionen am Rheinin seinem Sinne am linken Ufer des Mittelrheins (S. 248);^as er aber über ihr dortiges Verhalten und die Veranlassungihres Zuges in’s lugdunensische Gallien hinzufügt, ist auf jene^ ß it historisch schlechterdings unanwendbar. Zudem wäre
nach
seinem Berichte die definitive Niederlassung der Bur-
gnndionen im innern Gallien bereits im Jahre 372 erfolgt,*as mit aller Geschichte streitet 5 . Darum ist es aber auchein vergebliches Bemühen, die von Fredegar angegebenen zweiJahre zwischen der Ankunft der Burgundionen am Rheinnnd ihrem Herbeirufen durch die römisch - gallischen Provin-cialen der Lugdunensis chronologisch rechtfertigen zu wollen 6 .Dennoch fragt es sich, wie der weitere Bericht Fredegarshistorisch einzuordnen sei-, denn ganz aus der Luft gegriffenkann derselbe um so weniger sein, weil das gemeldete Er-e igniss mit den hievor geschilderten letzten Zuständen desWe strömischen Reiches übereinstimmt 7 . Der Verlauf der
, D Pies die Annahme Forels im ASGA. 1859 Nr. 4 S. 60 und inXIX, 1 S. XXVII f.
2 ) XXVIII, 5.
3 ) Dies thut Forel MDE. XIX, 1 S. XXVIII.
4 ) Forel a. 0. S. XXVII missbraucht dieselben ebenfalls.
®) Smith S. 83 bemerkt dies richtig.
^ 6 ) Die diesfälligen Versuche Wurstembergers I. 169 N. 6 müssen
er als verfehlt bezeichnet werden.
/g D Den Gegensatz verkennend, in welchem Fredegar zu Orosius steht^ ' 249 f), glaubt Binding I. 10 N. 25, des Erstem Bericht, dass die Eömerhm } u Sdhnensischen Provinz die Burgundionen in’s Land gerufen hätten,Slc ' 1 der Steuerpflicht zu entschlagen, sei einer verkehrten Benutzung derev ° r , S. 262 N. 2 angeführten Stelle des Orosius VII, 32 (1. 41) entsprungen.