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Bruchtheil der Nation gewesen, und von einer Befehligungderselben durch Attila ist bei den Chronisten keine Rede.Wenn gleich Jordanis 1 sagt, der Hunnenkönig Attila habedurch den Friedensschluss, zu welchem die Westgothen vonden Römern mit Beihülfe von hnnnischen Auxiliären genöthigtWorden seien, grossen Ruhm erlangt, so ist hieraus eine per-sönliche Theilnahme Attilas am westgothischen Kriege derJahre 436 — 439 keineswegs zu folgern 2 3 , obwohl derselbeallerdings schon seit 434 über die Hunnen mitherrschte(8. 340) s . Zudem lassen sich die Worte: postquam Gundi-carium, Burgundionum regem, sibi occurrentem protrivorat,richtig nicht anders deuten, als auf einen dem Einbrüche derHunnen von Seite der Burgundionen geleisteten Widerstand,dessen Niederwerfung die Invasion Galliens zur unmittelbarenHolge hatte. Diese Auffassung seiner Worte bestätigt Paulusselbst in der Parallelstelle 4 * * * , wo er, im Uebrigeu dem Berichtedes Jordanis 8 über die catalaunischo Schlacht folgend, nachdessen Worten: Convenitur itaquc in campos Catalaunicosfui et Mauriaci nominantur 15 , cet. das oben Angeführte, freilichungeschickt genug, einflickt.
1) RG. c. 34.
2) So urtheilt auch Troya I, 3. 1113. I, 4. 504.
3) Dass Attila zweimal, in den Jahren 436 und 451, eine Expeditionnac h Gallien gemacht und bei der ersten wenigstens einen Volkstheil derUurgundionen unterworfen habe, wollte man aus dem schliessen, was im
allharius über den zu Chalon residierenden Burgundionenkönig IlerricusUn| l seine Unterwerfung durch Attila durchaus unhistorisch erzählt ist;g° Äscher Praef. S. XII f. Dawider s. Bclloguct S, 147 f. und Sdcretan^ W der aber Belloguet a. 0. und Waitz in FDG. I. in leichtfertigstereise beschuldigt, als ob sie, gestützt auf Combinicrung der Nibelungen"'U dem Waltharius, den Untergang Gundahars in’s J. 436 setzten. Ander-seits wird selbst Fischer, der doch S. 6 zu vs. 50 den Untergang Gun-a are nach P. Diaconus in’s J. 451 setzt, von Sderetan fälschlich be-®®huldigt 7 als ob er, gestützt auf den Waltharius, dieses Factum dem436 zuweise. Wie Sdcretan selbst den Waltharius missbraucht, magn ' an Uei ihm S. 63 nachsehen.
4) Ilist. misc.. a. 0.
5 ) ßG. c. 36.
G ) Ilist. mise. a. 0.: Conv. ex utraque parte in c. C., mit Auslassung
< l vl1 nominantur bei Jordanis.