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ermangeln, ja den Zeugnissen zeitgenössischer Chronistengeradezu widersprechen. Es lässt sich sogar die Entstehungseines Irrthums nachweisen: er benutzt seines Orts 1 ProsperAquitanus a. 435 so weit beinahe wörtlich: His etiam tem-Poribus (nemlich zur Zeit der aus Prosper nächst vorher er-wähnten Theilung der Provinz Africa mit den Vandalen)Gundicarium regem intra Gallias habitantem Aetius patriciushello obtrivit pacemque ei supplicanti concessit; er übergehta her Prospers Zusatz: qua non diu potitus est, siquidem illumChunni cum populo suo ac gente deleverunt; dagegen schiebter ; wie wir gesehen (S. 367), das hier erwähnte Ereignissspäter, bei Gelegenheit der Schlacht von Chälons, als dieserv orausgegangen, ein 2 . Es beruht also seine Angabe auf einerfalschen Interpretation von Prospers Zusatze 3 . Zu dieser Inter-pretation konnte Paulus bei der Unbestimmtheit des Ausdrucks:*pia non diu potitus est, um so leichter verleitet werden, dadie Sage den Untergang Gundicars und der Seinen allerdings^it Attila verknüpfte 4 .
1) Hist. misc. XIV. 94 b. C. Murat. — S. 323 Eyss.
2) Dabei wird das bei Prosper vorausgebende obterere in proterereT «wandelt.
3) Bethmann GRC. I. 142 N. 8 sagt mit Bezug auf die Nachricht desPaulus Diaconus von Gundicars Untergange: „Paul Diaconus, dessen Quellen' Vlr wenig kennen und welchem eigenthümliche Erfindungen nicht eigens ind.“ Sdcretan S. 24 (nicht 14, wie Kaufmann in FDG. X. 373 N.°itiert) träumt gar von saehbezüglichen Localtraditionen, welche Paulus inMetz gesammelt habe. Ueber die Quellen, welche dieser in dem von ihmVer fassten Theile der Hist. misc. benutzt bat, s. Papeneordt S. 414.
4) Waitz in FDG. I. 5 f., Wietersheim IV. 353 f. und Derichsweiler' 122 f. y der jedoch handkehrum, S. 127 f., die Stelle der Gesta episc.
Mett, und, wo möglich, selbst die der Hist. misc. durch das Betonen derMennung Attilas und durch das Urgieren des „occurrentem“ auf einen un-glücklichen Heerzug deuten möchte, welchen Gundahar im J. 437 ausGallien Über den Rhein wider die unter Attila in das Land der ostrhei-^ischen Burgundionen einbrechenden Hunnen unternommen habe (vgl.
29 f. 32). Derichsweiler'wiederholt damit im Grunde nur die AnsichtMöllenhoffs in Haupts ZS. X. 149 ff., dass Gundahar bis an die böhmischeGrenze von Attilas Reiche geherrscht und im J. 437 hier von ihm ver-achtet worden sei, nachdem er kurz vorher durch Aetius eine NiederlageJütten habe. Troya I, 3. 1055 f. lässt es dahingestellt, ob in den vonau lus benutzten, wahrscheinlich in gothischer Sprache abgefassten Ge-