Band 
Erster Band.
Seite
390
JPEG-Download
 

390

Franken in die früheren Wohnsitze der Burgundionen mObergermanien naohgerückt seien * 1 , wird sich später zeigen 2 .

Weiter kann der Ausdruck in Prospers Nachricht: Sa-paudia Burgundionum reliquiis datur . . nur von einer Land-abtretung verstanden werden, die von Seite des Landesherrn,also des römischen Kaisers, und mit dem Yorbehalte der römi-schen Oberhoheit erfolgte. In diesem Sinne sagt ProsperAquitanus z. J. 419: Constantius pacem firmat cum Vallia,data ei ad habitandum Aquitania secunda cet. und z. J. 435:Pax facta cum Yandalis, data eis ad inhabitandum per Tn-getium Africae portione —. Kur war in diesen beiden Fällendie Abtretung des betreffenden Landestheiles die Folge eine®Friedensschlusses, also die Erfüllung einer Clausel desselben;auch wurden die betreffenden Völker nicht versetzt, wie esmit den Burgundionen der Fall war 3 . Wie aber in jenenFällen römische Feldherren, in Gallien Constantius, in AfricaTrigetius die Landabtretung vermittelten 4 , so geschah dieZutheilung von Sapaudien an die Burgundionen durch Aetius 5 * * * -

gundionen infolge ihrer Niederlagen einen Theil der von ihnen in Galhe»eingenommenen Provinzen verlieren. Unwahrscheinlich genug nimm*Fauriel I. 188 f. an, die Burgundionen seien im J. 436 nach der verun-glückten Eroberung der Belgica I dortselbst verblieben; (Bethmann GBOI. 143 N. 8 citiert Fauriel a. 0. fälschlich unter denen, welche die grosseNiederlage der Burgundionen in’s J. 451 setzen); Baudot S. 8 lässt dieselbe 11damals von den Hunnen aus ihren 'Wohnsitzen am Mittelrhein vertriebe 11werden; nach Smith Monogr. de la Saone S. 84 N. 2 wurden sie aus derChampagne nach Sapaudien versetzt. Bei Pdtigny II. 66 erhalten die sek407 in Helvetien angesessenen Burgundionen in Sapaudien einen Gebiets-zuwachs. Ygl. die Critik bei Binding I. 8 f. N. 23.

1) Yon den Alamannen nimmt dies Giesebrecht I. 6 an, von denFranken Pfahler S. 35.

2) S. unten Cap. XII.

3) Diese Unterschiede sind von Binding I. 11 übersehen.

4) Ueber letztem s. Sirmond zu Sidon. Ep. YIII, 12 Not. S. 152,dennoch vermuthet Papencordt S. 343 per trigennium für per Trigeb uD1bei Prosper a. 0., was Hist. misc. XIV. 94. b. C. wiederholt.

5) So urtheilen Valesius Efr. III. 139, Schurzfleisch III, 1, naU

I. 41 a, Bochat II. 162, D’Anville S. 91, JYMüller I. 89 (nach diese» 1

Matile S. 4, Hisely in MDR. IX. 3 und Gelpke I. 34), FHMüller I- 3^®

(nach Gaupp Das alte Gesetz der Thüringer S. 41), Troya I, 3.